Schema: Rückforderung der Gegenleistung, §§ 346 I, 326 IV BGB

Schema: Rückforderung der Gegenleistung, §§ 346 I, 326 IV BGB, im Überblick:
  • Synallagmatischer (Gegenseitiger) Vertrag
  • Bewirken der Gegenleistung
  • Gegenleistung ist nach § 326 IV BGB nicht geschuldet
    • Gegenleistung war ursprünglich geschuldet
    • Untergang des Anspruchs gem. § 326 I BGB
    • Keine Anspruchserhaltungsnormen
Schema: Rückforderung der Gegenleistung, §§ 346 I, 328 IV BGB, im Detail:
  • Synallagmatischer (Gegenseitiger) Vertrag
  • Bewirken der Gegenleistung
  • Gegenleistung ist nach § 326 IV BGB nicht geschuldet
    • Gegenleistung war ursprünglich geschuldet (z.B. wegen Kaufvertrag §433 BGB)
    • Untergang des Anspruchs gem. § 326 I BGB
    • Keine Anspruchserhaltungsnormen

Beispiel: K und V einigen sich auf dem Kauf bzw. Verkauf eines Laptops. Verkäufer V sagt allerdings, dass K den Laptop erst in drei Tagen abholen kann. K bezahlt schon. Nach zwei Tagen verbrennt der Laptop im Laden des V. K verlangt Zurückzahlung des Kaufpreises.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Feigenbaum überwintern: So schützt du ihn im Topf und Garten
wallpaper-1019588
Fliesenkleber berechnen: Kleber-Rechner für Fliesen, Fugen und Silikon
wallpaper-1019588
Algarve News vom 01. November 2026
wallpaper-1019588
Kuschelzeit & Glühweinzauber: Gemütlichkeit für daheim