- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB
- Körperliche Misshandlung
- Kausal und objektiv zurechenbar
- Gesundheitsschädigung
- Kausal und objektiv zurechenbar
- Körperliche Misshandlung
- Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB
- Nr. 1: durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
- Nr. 2: mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- Nr. 3: mittels eines hinterlistigen Überfalls
- Nr. 4: mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- Nr. 5: mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
- Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz bezüglich der Voraussetzungen der einfachen Körperverletzung
- Vorsatz bezüglich der Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Die gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, ist eine Qualifikation zu der einfachen Körperverletzung, § 223 StGB.
Hier wird auf die besonders gefährliche Vorgehensweise konzentriert.
Bei diesem Schema werden § 223 StGB und § 224 StGB zusammen geprüft.
Minder schwerer Fall ist in § 224 Abs. 1 a.E. StGB geregelt.