Schema: Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

  1. Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Voraussetzungen der (einfachen) Körperverletzung, § 223 StGB
        1. Körperliche Misshandlung
          1. Kausal und objektiv zurechenbar
        2. Gesundheitsschädigung
          1. Kausal und objektiv zurechenbar
      2. Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB
        1. Nr. 1: durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
        2. Nr. 2: mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
        3. Nr. 3: mittels eines hinterlistigen Überfalls
        4. Nr. 4: mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
        5. Nr. 5: mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz bezüglich der Voraussetzungen der einfachen Körperverletzung
      2. Vorsatz bezüglich der Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Die gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, ist eine Qualifikation zu der einfachen Körperverletzung, § 223 StGB.

Hier wird auf die besonders gefährliche Vorgehensweise konzentriert.

Bei diesem Schema werden § 223 StGB und § 224 StGB zusammen geprüft.

Minder schwerer Fall ist in § 224 Abs. 1 a.E. StGB geregelt.


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