Schema: Aussetzung, § 221 StGB
Schema: Aussetzung, § 221 StGB
Schema: Aussetzung, § 221 StGB, im Überblick:
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- Tathandlung
- Aussetzen in eine hilflose Lage
- Im-Stich-Lassen in einer hilflosen Lage
- Taterfolg (kausal und unmittelbar)
- konkrete Gefahr des Todes oder
- einer schweren Gesundheitsschädigung
- Ggf. Qualifikation
- Kind
- Anvertraute Person
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz, dolus eventualis ausreichend
- Ggfs. Erfolgsqualifikation
- Eintritt der Folge
- Kausal und unmittelbar
- Wenigstens Fahrlässigkeit nach § 18 StGB.
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Schema: Aussetzung, § 221 StGB, im Detail:
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- Tathandlung
- Aussetzen in eine hilflose Lage (Jedermann, § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
- Im-Stich-Lassen in einer hilflosen Lage (nur bei vorliegen einer Obhuts- und Beistandspflicht, § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB, i.V.m. § 13 StGb)
- Taterfolg (kausal und unmittelbar)
- konkrete Gefahr des Todes oder
- einer schweren Gesundheitsschädigung
- Ggf. Qualifikation, § 221 Abs. 2 Nr. 1 StGB
- Kind
- Anvertraute Person
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz, dolus eventualis ausreichend
- Ggfs. Erfolgsqualifikation nach Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3
- Eintritt der Folge
- Kausal und unmittelbar
- Wenigstens Fahrlässigkeit nach § 18 StGB.
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
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