Schema: Abtretung (Zession), §§ 398 ff. BGB

Erstellt am 28. Januar 2015 von Juraeinmaleins @juraeinmaleins
Schema: Abtretung (Zession), §§ 398 ff. BGB im Überblick:
  1. Bestehen einer Forderung des Zedenten
  2. Voraussetzung einer wirksamen Abtretung, § 398 BGB
    1. Einigung zwischen Zedenten und Zessionar
      1. Wirksamkeit
      2. Bestimmtheit
      3. Grundsätzlich formfrei, Ausnahme: § 1154 BGB; Abtretung der Forderung
    2. Berechtigung des Zedenten
    3. Keine Ausschlussgründe
      1. § 399 1. Alt. BGB
      2. § 399 2. Alt. BGB
      3. Ausnahme: § 354a HGB
  3. Rechtsfolgen

Schaue Dir noch den Schutz des Schuldners nach der Abtretung an!

Schema: Abtretung (Zession), §§ 398 ff. BGB im Detail:
  1. Bestehen einer Forderung des Zedenten
  2. Voraussetzung einer wirksamen Abtretung, § 398 BGB
    1. Einigung zwischen Zedenten und Zessionar
      1. Wirksamkeit, insbesondere keine Wirksamkeitshindernisse, z.B.:
        1. § 134 BGB; Gesetzliches Verbot
        2. § 138 BGB; Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
      2. Bestimmtheit
      3. Grundsätzlich formlos, Ausnahme: § 1154 BGB; Abtretung der Forderung
    2. Berechtigung des Zedenten
      1. Hier muss geprüft werden, ob die abzutretende Forderung (1) entstanden und (2) nicht erloschen ist.
      2. Der Zedent ist Berechtigter der abzutretenden Forderung!
    3. Keine Ausschlussgründe
      1. § 399 1. Alt. BGB; keine Abtretung, wenn eine Inhaltsänderung erforderlich ist.
      2. § 399 2. Alt. BGB; keine Abtretung, wenn mit Schuldner vorher vereinbart.
      3. Ausnahme: § 354a HGB
  3. Rechtsfolgen:
    1. Zessionar wird (Neuer-) Gläubiger der abgetretenen Forderung. Beachte § 401 BGB;  Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
    2. Zedent bleibt als Altgläubiger Vertragspartner, daher Erklärungsgegner bei z.B. Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen, Einreden aus § 320 BGB.

Merke: Nur bestehende Forderungen können abgetreten werden: “Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet” (Niemand kann mehr Rechte abtreten, als er selbst hat.).