Scheidung der Steuer wegen

Das Frühjahr naht und damit auch der Termin zur Abgabe aller meiner gesammelten Rechnungen zwecks Einreichung bei der Steuerberaterin bzw. beim Finanzamt. Insgeheim hoffend, dass auch in diesem Jahr eine Rückzahlung dem Konto gut tun wird. Erinnert an meine Steuererklärung wurde ich in diesem Jahr durch diverse Schlagzeilen diverser Medien. Mangels Neuigkeiten von Wulff, Breivik, EHEC, Fukushima und/oder Merkel, Taliban, Griechenland, Putin oder Berlusconi greift man in solchen Zeiten auch gern mal auf Service-Knaller-Nachrichten zurück. “Scheidung von der Steuer absetzen”, heißt es da zum Beispiel. Wieder was gelernt. Bisher dachte ich immer, es heißt “Heiraten der Steuern wegen”. Aber es ist genau umgekehrt. Ganz schön irre. Wenn man sich mal genau überlegt, dass der deutsche Fiskus Scheidungen steuerlich unterstützt, aber nicht Hochzeitskosten. Aber so ist das eben in Deutschland: Wo man Kosten fürs Arbeitszimmer absetzen kann. Nicht aber für die Küche. Für die Fahrt zur Arbeit. Nicht aber für die Urlaubsreise. Für Uniformen. Nicht aber für Jeans.


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