Der aufschreiber hat vor einiger Zeit schon einmal über Hans-Jürgen Papier geschrieben. Wenn der Mann etwas sagt, sollte man genau hin hören. Was er damals angekündigt hat, ist jetzt geltendes Recht:
Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Schnüffelgesetz für das Ausspionieren von Emails und Internet-Chats für nichtig erklärt. Es verstößt gegen das Grundgesetz.
Und der Herr Papier, Präsident des höchsten deutschen Gerichts, hat gleich laut und deutlich gesagt, was Schäubles Ohren ganz laut klingeln lassen sollte: Dieses Urteil bezieht sich nicht allein auf Nordrhein-Westfalen, wo Rüttgers, quasi als Schäubles Test-Pudel, mal ausprobiert hat, wieviel man den Verfassungsrichtern zumuten kann. Online-Überwachungen hält Präsident Papier allenfalls für verfassungsgemäß, wenn höchste Verfassungsgüter, nämlich Menschenleben oder der Bestand des Staates unmittelbar bedroht sind. Das Schlüsselwort ist "unmittelbar". Irgendwelche Vorbeuge-Spitzelei verbietet sich damit - und Schäubles Träume des staatlichen Rechts aufs Ausspähen von Millionen Festplatten sind ausgeträumt.
Gott schütze das Bundesverfassungsgericht, sagt der aufschreiber und grüßt aus dem Ostsee-Urlaub.