Scharia-Richter: SPD-Minister auf Abwegen

Von sozialdemokratischem Denken hatte die SPD schon lange nichts mehr zu bieten. Für ihr Klientel und Stammwählerschaft bot sie in den letzten Monaten eine wahrliche Kurvenfahrt an, bei der man befürchten musste, dass sie alsbald aus der Bahn fliegen würde. Das scheint nun geschehen: Egal, wie man beispielsweise zum Thema „Stuttgart 21“ oder „Vorratsdatenspeicherung“ stehen mag, das Anbiedern in diesen Fragen an die Union (und das damit wohl angedeutete Bestreben nach einer Großen Koalition) und der Versuch, in manchen Einstellungen noch rechts zu überholen, war schon kaum mehr zu übersehen – doch nun eben ein Vorstoß, der selbst so manch hart gesottenen Beobachter die Augen reiben ließ:

Der rheinland-pfälzische Justizminister der SPD, Hartloff, hat vorgeschlagen, in Deutschland über die Einführung von „Scharia“-Gerichten nachzudenken. Konkret forderte er, in außerstrafrechtlichen Fragen zu ermöglichen, einen Richter anzurufen, der auf Grundlage des islamischen Rechts urteilt. Der Minister stellt dabei allerdings die Bedingung, dass nur familiäre, nachbarschaftliche oder zivile Streitigkeiten vor solch einem Gericht ausgetragen werden dürften und die Anwendung der Scharia Strafen, die mit der deutschen Rechtsordnung nicht in Einklang zu bringen sind, ausschließt.

Man muss fragen: Hat Hartloff schon einmal einen Elefanten durch ein Nadelloch geschoben? Ähnlich verhält es sich mit seiner Forderung: Die Scharia, die nahezu grenzenlos Strafen der menschenunwürdigsten Artbejaht, soll in das freiheitlich-demokratische Rechtssystem der Bundesrepublik gedrückt werden? Islamisches Recht bedeutet in aller Regel auch: ganz oder gar nicht. Wie schwer es Reformer haben, die die Scharia – anlehnend an Koran und Prophetien – relativieren wollten, sieht man derzeit in den Umbruchstaaten in der Arabischen Welt.

Hartloff argumentiert, man schaffe keine Parallelgesellschaften durch die Einführung solcher Gerichte. Immerhin gäbe es auch in Deutschland Rechtssprechungen in eigenen Systemen – beispielsweise im Kirchenrecht oder bei vereinsinternen Schiedsgerichten. Der Justizminister vergleicht damit eine Rechtswesen, das allein auf nichtweltlichen und von kulturellem Separationsgedanken geprägten Religionsschriften beruht, mit innerdemokratischem Regelungswerk, das in seiner Harmlosigkeit schon zu vielfachem Streit geführt habt (man vergleiche diverse kirchenrechtliche Entscheidungen im Personalwesen).

Es kann kaum zynischer sein, dass ein Justizminister, der zur Verteidigung unserer freien Rechtsordnung verpflichtet ist, die Toren für die Scharia öffnen möchte, die abgehackte Hände ebenso wie die Steinigung und Blenden befürwortet. Auch wenn Hartloff all diese Elemente des islamischen Rechts ausklammern möchte und es zudem nur in zivilen Rechtsfragen angewendet sehen will, öffnet er damit im Wissen, dass die Scharia nicht an westliche Kulturkreise und Grundrechtsvorstellungen anpassbar und in ihrer Gesamtheit – wie es die islamischen Gelehrten immer wieder betonen – nicht veränderbar ist, dem Einzug von Unmenschlichkeit Tor und Tür.

Ob die Unterdrückung der Frau, das Bejahen von Gewalt oder die Feindschaft gegenüber Andersdenkenden – ein sozialdemokratischer Minister muss sich der Tragweite seiner Äußerungen nicht bewusst gewesen oder für sein Amt völlig ungeeignet sein, wenn er über Umwege Integration von muslimischen Mitbürgern mit der Toleranz eines aus europäischer Sicht gesehenen Unrechts-Rechtssystems verwechselt. Wenn man Hartloffs Gedanken weiterführt und interpretiert, würde Deutschland mit solch einem Schritt die Verteidigung der mühsam erarbeiteten Demokratie und Freiheit aufgeben und sich einer religiös motivierten Rechtsordnung unterwerfen, die keine Abtrünnigen duldet…

Dennis Riehle


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