Das religiöse Gesetz als Staatsrecht – Ein Friedensspender? Es ist wenig bekannt, dass der Islam überhaupt kein bestimmtes Konzept eines „islamischen“ Staates vorschreibt. Der Islam entstand zu einer Zeit, wo es noch keine Staaten gab. Der Staatsbegriff in seinem modernen Sinne entstand erst an der Wende zum 19. Jahrhundert. Wir sprechen jedoch im Hinblick auf den Islam von einem Entstehungszeitraum der sich im 7. Jahrhundert abspielt. In der damaligen Gesellschaft finden wir eher Stämme vor, die sich zu Stammesverbänden zusammenschließen und erst durch den Propheten ein Verwaltungssystem in einer einfachen Form erhalten. Es entsteht demnach entsprechend der gegebenen Umstände ein einheitliches Gebilde, indem sowohl der Anführer, seine Gefährten, die religiösen Prediger, die Soldaten und die verschiedenen Amtsträger eine einzige Gruppe bilden. Etwas, das zumindest für die heutige Zeit kaum realisierbar wäre. Was die Quellen des Islam für die Führung eines Bundes festlegen sind lediglich Richtlinien, die man auf die heutige Staatsführung anwenden könnte. Der Islam plädiert für eine säkulare Form der Regierung. Eine Form, die auf absoluter Gerechtigkeit basiert. Der Koran lehrt den Muslimen, dass in allen staatlichen Angelegenheiten: in der Verwaltung des Landes, in der Wirtschaft, in den Beziehungen zu anderen Staaten usw., dieses Prinzip befolgt werden muss. So wird in einem Vers betont, dass Allah den Menschen beauftragt jenen die Treuhandschaft zu übergeben, die ihrer würdig sind. Ferner sollen diese Menschen zwischen ihren Untertanen nach Gerechtigkeit richten (4:59).Dies hat zur Folge, dass ohne die Unterscheidung zwischen Weltanschauung, Religion, Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit Gerechtigkeit ausgeübt werden muss. Stellt dieses Prinzip nicht den wesentlichen Kern des Säkularismus dar? Der Koran geht noch viel weiter, indem er für solch eine Gerechtigkeit plädiert, die Gutes tun ohne die Erwartung einer Gegenleistung beinhaltet (16:91).Da der Islam also in seinem Kern eine säkulare Form der Regierung beinhaltet, braucht er keinen zusätzlichen, von den westlichen Gesellschaften abgeleiteten Säkularismus. Es ist einzig und allein das Gefühl der Rückständigkeit von Muslimen gegenüber dem „Anderen“, die sie in die Arme einer religiösen Herrschaft, eines „Gottesstaates“ treibt und die Religion in zeremonieller Frömmigkeit verwandelt, indem der Gottesglaube, die Einhaltung der islamischen Riten, die Strafen den Charakter einer reinen Zurschaustellung annehmen.Heutzutage geht es in Ländern der islamischen Welt im Gegensatz zur Zeit des Propheten Muhammad um keine Regierung, die Gott vertritt, eine islamische Gemeinschaft moralisch erzieht und gleichzeitig eine begrenzte Anzahl von religiösen Bekenntnissen unter ihren Schutz nimmt. Vielmehr gilt es - vor dem Hintergrund der Zersteut- und Zerstrittenheit der islamischen Gemeinschaft - einen Staat, basierend auf dem Gemeinwohl und dem Gemeininteresse zu errichten, die unzähligen religiösen Bekenntnissen und Weltanschauung ihre Sicherheiten bietet. Würde man hingegen die Einmischung der Religion in den Staat zulassen, welch ein Chaos würde herrschen, wenn es neben poltischen Konflikten auch zu religiös-politischen Konflikten kommen würde. Beispiele bekommen wir doch heute nur zu genüge aus den sogenannten „islamischen“ Ländern zu sehen und zu hören.Das erste Problem wäre, dass in der breiten poltischen Landschaft eines politisch-religiösen Systems sich alle Parteien auf Gott berufen würden, auch wenn sie absolut gegensätzliche Meinungen vertreten würden. Wäre das nicht ein chaotisches Wirrwarr?Und sollten die Islamgelehrten als Kontrollorgan oder gar als ein Bestandteil der Legislative Einfluss auf die Gesetzgebung des Landes nehmen dürfen, wer würde es sein, der bei einer Meinungsverschiedenheit nachgeben muss? Welches Verhältnis hätten beide Gruppen zueinander? Auf der einen Seite die Menschen, die behaupten durch Gott zu sprechen und auf der anderen Seite diejenigen, die gewählte Repräsentanten des Volkes sind. Was geschieht, wenn die gewählte Legislative ihre Beschlüsse den Religionsgelehrten vorlegt und diese abgelehnt werden, da die Islamgelehrten behaupten, dass dieses oder jenes scheinbar gegen die Grundprinzipien des Islam verstoße? Würde nicht ein endloser religiös-politischer Konflikt entfacht werden. Die säkulare Staatsform – Herrschaft der Gottlosen?Man bedenke bei entstanden Konflikten zwischen den Islamgelehrten und den Repräsentanten des Volkes die Situation eines Andersgläubigen in einem Staat, der ihm das muslimische Recht aufdrängt. Ein Recht, indem er möglicherweise nach einer spezifischen Interpretation als Bürger zweiten, dritten oder vierten Ranges betrachtet werden würde und bei der Gesetzgebung überhaupt kein Mitspracherecht hätte. Damit ist es nicht getan, die Sache ist noch viel komplizierter. Der Islam besitzt ein Buch, das von Gott offenbart wurde, und die muslimischen Gelehrten sagen zudem, dass sie alleine das Recht hätten, dieses Buch auszulegen. Würde dies der vom Islam geforderten Gerechtigkeit gerecht werden?Man solle sich einmal vorstellen, was beispielsweise in Deutschland geschähe, wenn man die Trennung von Staat und Religion aufheben würde und ein im Kompromiss zwischen Katholiken und Protestanten entstandene Gesetz der christlichen Mehrheit der muslimischen Minderheit aufzwängen würde. Was wäre die Reaktion der Muslime in Deutschland? Also wäre es auch im Sinne des Islams und seines Propheten, der sagte: „Und wünsche für die Menschen das, was du für dich selbst wünschst, so bist du ein Muslim.“Den Kapitalfehler, den religiöse Fanatiker begehen, ist der, dass sie Säkularismus mit Gottlosigkeit gleichsetzen. Ist das aber eine kluge Schlussfolgerung? Keines Falls, denn durch die Trennung von Staat und Religion wird der Verwaltungsapparat eines Staates nicht automatisch zu einem religionsfreien Raum. Der Staat wird nach wie vor von Menschen geführt, die einer Religion oder einer Weltanschauung angehören. Die Neutralität des Staates bedeutet auch, dass der Staat nicht für Laizismus in der französischen Tradition oder für den Atheismus Partei ergreifen darf. Indes muss der Staat ermöglichen, dass alle Menschen aus ihren jeweiligen Überzeugungen in dieser Gesellschaft wirken können; und dies nicht nur privat, sondern auch öffentlich.Fanatiker müssen verstehen, dass es bestimmte Dinge auf der Welt gibt, die keine Religion haben. Sie sind säkular. Ob ein Christ, Muslim oder ein Jude ist, der Getreide auf richtige Weise anpflanzt, so wird man am Ende auch etwas ernten können. So auch wenn man beispielsweise zwei Ärzte zur Auswahl hätte, die als einzige die Heilung einer unheilbaren Krankheit besäßen. Der eine Christ oder Jude und der andere ein Muslim. Wäre über dem einen „Muslim“ aber bekannt, dass er ein Betrüger ist, würden die Menschen, dann nicht lieber den Christen oder den Juden als ihren Arzt vorziehen? Ähnlich ist es auch in der Verwaltung eines Staates, die den Motor der Gesellschaft darstellt. Ist es da nicht gleichgültig, wer diesen antreibt, solange Gerechtigkeit ausgeübt wird?
In einem Seminar zum Thema: Griechen und Perser, das ich im vergangenen Wintersemester besuchte, erlebte ich an einer der letzten Unterrichtseinheiten folgendes: Wir hatten gerade über die religiöse Überzeugung der Perser gesprochen und kamen nun auf die andere Seite, nämlich die Griechen zu sprechen. Unsere Dozentin erzählte uns gerade etwas über den Glauben der Griechen an Orakel und Götter, der für die Herrschenden sowie für das Volk von höchster Bedeutung war. Prompt meldete sich eine Kommilitonin zu Wort und deutete darauf hin, dass im antiken Griechenland Demokratie herrschte. Die Dozentin entgegnete: „Diese 'Demokratie' war natürlich nicht vergleichbar mit der heutigen Praxis...aber was hat es mit dem Sachverhalt zu tun?“ Die Kommilitonin erwiderte: „Ja, aber ich dachte, dass sie demokratisch waren und daher Atheisten…“
Die Anwendung der Scharia – Geeignete Rahmenbedingung?Im Koran heißt es sogar, dass im Falle einer Feindseligkeit gegenüber einem anderen Volk die gläubigen Muslime nicht anders denn gerecht handeln sollten (5:9). Dass der Islam alles verbietet, was diesem Gerechtigkeitsgebot zuwiderlaufen würde, wird am Beispiel des Propheten Muhammad in Medina deutlich. Dort fragte er beispielsweise Juden, die um eine rechtliche Entscheidung baten: „Wollt ihr, dass euer Streit nach dem jüdischen Gesetz oder nach dem islamischen Gesetz oder durch Schiedsspruch gelöst wird?“ In keinem Fall hat er eine Partei, die sich nicht zum Islam bekannte, das islamische Gesetz aufgezwungen, wenn sie damit nicht einverstanden war. Die Scharia galt in der Praxis des Propheten ausschließlich verpflichtend für die Muslime. Aber wie sieht es in der Gegenwart aus? Erfüllen muslimische Gesellschaften überhaupt die Voraussetzung für eine göttliche Gesetzgebung?So wie heutige sogenannte „islamische“ Staaten handeln, wenn sie die Scharia in einer Gesellschaft implementieren, ist vergleichbar mit jemandem der einen Kirschbaum in mitten einer Wüste pflanzt und darauf wartet, dass dieser Früchte trägt. Durch das Klima in der Wüste können doch keine Kirschen wachsen!Bevor also ein islamisches Gesetz eingeführt werden kann, müsste der moralische Standard in der Gesellschaft angehoben werden. Wie kann dies geschehen? Die Antwort ist: Durch einen Propheten, der von Gott geschickt wird, um die Menschen zu erziehen. Während diese Menschen erzogen werden, entwickeln sich die geeigneten sozialen Umstände in der Gesellschaft. Man kann nur mit Gerechtigkeit zwischen Menschen richten, wenn die Rechtsprechung als passend zum Verhalten der Gesellschaft bezeichnet werden kann. Wenn in einem Land also Diebstahl Gang und Gebe ist, die Menschen verhungern, Morde begangen werden und Zeugen oder Richter gekauft werden, da kann doch solch eine Rechtsprechung nicht optimal funktionieren.Es wird ständig behauptet, dass der Islam zu harte Strafen vorschreibe. Bei dieser Diskussion muss man Kritikfähigkeit besitzen und vor Augen halten, dass es die Funktion eines Rechtssystems ist, die Schuldigen zu bestrafen und die Unschuldigen zu beschützen. Wenn jedoch dem Schuldigen Tag für Tag vergeben wird oder mit ihm sanft umgegangen wird, dann ist dies ungerecht. Wenn auf der anderen Seite eine härtere Rechtsprechung – ganz egal ob islamisch oder nicht, die in äußerster Seltenheit zum Einsatz kommt und das Leiden der Unschuldigen stark vermindert, dann wäre doch gegen eine strengere nichts einzuwenden? Dabei muss man dennoch Nachdrücklich bemerken, dass es solch eine Gesetzgebung die Rahmenbedingung, die der Islam vorschreibt erfüllen muss. Solange die bei bestimmten Delikten verlangten vier rechtschaffene Zeugen Betrüger und Heuchler sind, kann ein solches Rechtssystem nicht funktionieren. Solange innerhalb eines Landes ungerechte Verteilung der Ressourcen vorherrscht und eine Vielzahl der Bevölkerung Hunger erleiden, wie kann dann davon ausgegangen werden, dass Menschen nicht dazu gezwungen werden kriminelle Handlungen zu begehen. Die „islamischen“ Staaten verdienen die Scharia nicht, da sie mit ihrem spirituellen Kern nicht umgehen können, die Bedingungen der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Erwartungen an die moralische Erziehung nicht erfüllen können.