Scharia in Deutschland

Verwaltungsgericht HH
Verwaltungsgericht HH

Es ist nicht lang her, da schrieb ich unter der provokativen Überschrift “Kommt die Scharia in Deutschland?” über den Fall des Mannes, der sich aus “religiösen Gründen” weigerte, Bierkisten zu tragen. Und der Nichtenscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.

Inzwischen gibt es ein echtes Scharia-Urteil in Deutschland. Es ist nicht das erste, aber es ist bezeichnend für die Blindheit einiger unserer VerwaltungsrichterInnen:

Der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, die Rückführung [...] zu stoppen, wird abgelehnt – mit einer skurrilen Begründung. Die Richterin beschied der Frau: Eine Selbstmordgefahr wegen der fehlenden Jungfräulichkeit sei nicht gegeben, sie könne sich [...] ja das Jungfernhäutchen operativ wiederherstellen lassen.

Die Betroffene floh vor einer Zwangsheirat; sie floh, weil sie keine Jungfrau mehr war, vor der (vermeintlichen) Familienschande; sie floh in Todesangst vor den zumeist männlichen Mitgliedern ihrer Verwandtschaft.

Die Richterin hat wohl in ihrem Leben noch nie von sexueller Selbstbestimmung gehört? Oder sie hält diese nicht für wichtig genug,
Sondern die konfusen Ideen einer tödlichen Ideologie, einer patriarchalischen Religion für schutzwürdiger als das Leben einer jungen Frau.

Glücklicherweise gibt es auch vernünftige Menschen in Hamburg:

Am 2. Mai befasst sich das Gericht erneut mit dem Fall. Die Unterstützer von Zainab S. haben eine Online-Petition gestartet (www.hamburgasyl.de). Am 28. März wollen sie sich außerdem an den Petitionsausschuss der Bürgerschaft wenden, damit Zainab S. in Hamburg Asyl beantragen kann.

Nic


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