Ab morgen hat jedes Kind in Deutschland ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es leider so aus, dass in vielen Städten und Gemeinden die entsprechenden Einrichtungen fehlen. Frau Schröder, gemeint ist die Bundesfamilienministerin, rät Eltern, die mit ihrem Nachwuchs sozusagen in die Röhre schauen, für diesen zu klagen. Das sei ein “scharfes Schwert”, schwärmt sie, wohlwissend, dass dieses Schwert nicht sie, sondern die Kommunen trifft. Haben die nämlich einen Ablehnungsbescheid verschickt, reicht es, wenn betroffene Eltern einen formlosen Brief an das Verwaltungsgericht schreiben. Allerdings muss in manchen Bundesländern vor Einreichung einer solchen Verpflichtungsklage fristgerecht Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden. Ob das so ist, geht aus der Rechtsmittelbelehrung des Ablehnungsbescheides hervor, die aufzeigen muss, welche Möglichkeiten Eltern haben, den Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz durchzusetzen. Was soll ich sagen? Hört sich ja alles ganz gut an, aber einige Städte und Gemeinde sollen schon gar keine Ablehnungsbescheide mehr verschicken und so betroffene Eltern hinhalten, die damit nämlich auch nicht klagen können. Am besten beschweren die sich bei Frau Schröder, dass ihr “scharfes Schwert” plötzlich so stumpf geworden ist.
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