Unter dem Aktenzeichen VI ZR 196/08 habe nämliches Gericht schon am 23. Juni 2009 und im Namen des Volkes für Recht erkannt, dass "eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können" mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG "nicht vereinbar" sei. Ganz im Gegensatz zu allem, was Hape Friedrich predigt und zu wissen glaubt, würde "die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern".
Gerade hier liegt nach Ansicht der Richter der Ansatz dafür, dass das Grundgesetz eben keine Namensnennung bei Meinungsäußerungen vorschreibe. Damit solle "der Gefahr der Selbstzensur" entgegengewirkt werden, die Hape Friedrich durch die Hintertür einer von ihm behaupteten "Normalität der Namensnennung" einführen will.
Der CSU-Politiker, der auf das Grundgesetz geschworen, es aber offenbar nicht verstanden hat und sich auch sonst wenig um die "Grundsätze der Rechtsordnung" schert, die er vor sich herträgt, befindet sich mit seiner wagemutigen Äußerung aber immerhin in bester Gesellschaft. Auch der bekannte Netzexperte Dieter "Trallafitti" Wiefelspütz findet eine Abschaffung anonymer Meinungsäußerungen im Internet "sympathisch". Leider aber, so der Star der Daily Soap "abgeordnetenwatch", sei diese Forderung im Moment nicht umsetzbar.
Verbot der Woche: Anonyme Schmierereien