SBB: Übergangsregelung für „Graufahrer“

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Reisende, die mit einem Bahnticket 2. Klasse in der 1. Klasse sitzen und durch das Zugpersonal entdeckt werden – so genannte „Graufahrer“ –, nicht einem Schwarzfahrer ohne gültigen Fahrschein gleichzusetzen sind. Deshalb werden im öffentlichen Verkehr ab sofort differenzierte Zuschläge erhoben, teilt die Schweizer Bahn SBB mit.

Wie die Schweizer Bundesrichter feststellten, würden bis heute „Graufahrer“ gegenüber echten Schwarzfahrern (Reisende ohne Fahrausweis) benachteiligt. Für beide Kategorien wurde bisher im Selbstkontrollbereich ein Zuschlag von 80 Schweizer Franken (CHF) erhoben.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Unser JAZ-Rechner: Jahresarbeitszahl Ihrer Wärmepumpe einfach berechnen
wallpaper-1019588
Die Wärmepumpen-Falle 2026: Warum dein Haus mit der falschen Heizung wertlos wird
wallpaper-1019588
Wie sieht der Service und After-Sales-Support bei einem polnischen Fensterhersteller aus?
wallpaper-1019588
Rote Beete Saft für Ausdauersportler – Was bringts wirklich?