Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Reisende, die mit einem Bahnticket 2. Klasse in der 1. Klasse sitzen und durch das Zugpersonal entdeckt werden – so genannte „Graufahrer“ –, nicht einem Schwarzfahrer ohne gültigen Fahrschein gleichzusetzen sind. Deshalb werden im öffentlichen Verkehr ab sofort differenzierte Zuschläge erhoben, teilt die Schweizer Bahn SBB mit.
Wie die Schweizer Bundesrichter feststellten, würden bis heute „Graufahrer“ gegenüber echten Schwarzfahrern (Reisende ohne Fahrausweis) benachteiligt. Für beide Kategorien wurde bisher im Selbstkontrollbereich ein Zuschlag von 80 Schweizer Franken (CHF) erhoben.