Die „Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben“ ist an der Playa de Palma auf Mallorca im vergangenen Sommer in Kraft getreten. Das sind die wichtigsten Regeln für Urlauber:
ALKOHOL: Exzessives Trinken sowie Saufgelage im öffentlichen Raum sind an der gesamten Playa de Palma untersagt. Zuwiderhandelnde können mit bis zu 200 Euro zur Kasse gebeten werden. Der Konsum von Alkohol aus Glasflaschen oder anderen Glasbehältern ist am Ballermann bereits länger verboten.
KLEIDUNG: Fern der Strände darf man seit 2014 nicht mehr mit freiem Oberkörper oder im Bikini spazieren gehen. Es drohen Strafen zwischen 50 und 200 Euro. Ausgenommen sind Strandpromenaden und Straßen, die zu den Stränden führen. Freie Oberkörper könnten «als respektlos und belästigend empfunden werden und zu einem Mangel an Hygiene führen», erklären die Behörden.
LÄRMBELÄSTIGUNG: Wer die Musik zu stark aufdreht, muss mit einer eine Geldstrafe von 50 Euro rechnen.
PROSTITUTION: Das «Nachfragen von Sexualdiensten» kann eine Strafe von 200 Euro nach sich ziehen.
SAUBERKEIT: Wer auf offener Straße uriniert, spuckt oder auch Kaugummis oder Kippen wegwirft und dabei erwischt wird, muss (je nach «Tatort») zwischen 50 und 200 Euro hinblättern.
MASSAGE AM STRAND: Die illegalen Dienste der Massage-Frauen von Mallorca, aber auch von Hellsehern, Kartenlegern oder Tätowierern darf man am Strand nicht mehr in Anspruch nehmen. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen zwischen 50 und 200 Euro.
GLÜCKSSPIELE: Wer zum Beispiel bei Hütchenspielern oder bei anderen Straßenglücksspielen Geld einsetzt, riskiert nicht nur seinen Einsatz, sondern zusätzlich auch eine Strafe von 200 Euro.
VANDALISMUS: Das Zerstören von öffentlichem Eigentum wird mit einer Geldbuße von bis zu 400 Euro geahndet. dpa
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