SATZGEWINN – FAQ

Häufig gestellte Fragen an das Übersetzer-Team

In unserem Arbeitsalltag als Übersetzer und Lektoren werden wir mit bestimmten Fragen unserer Kunden immer wieder konfrontiert. Hier ist deshalb unser Überblick über häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten darauf. Selbstverständlich steht unser Team Ihnen bei weiterführenden (oder komplett anderen) Fragen auch immer gerne direkt zur Verfügung!

  1. Ich habe in Frankreich geheiratet und benötige nun für deutsche Behörden eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde. Machen Sie so etwas?

    - Ja, für die Sprachkombinationen „Englisch-Deutsch“ und „ Französisch-Deutsch“ bietet SATZGEWINN beglaubigte Übersetzungen an. Der Ablauf ist ganz einfach und für Sie mit wenig Aufwand verbunden: Sie lassen uns die zu übersetzende Urkunde zukommen. Wir schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot und erstellen nach Auftragsbestätigung und Zahlungseingang die Übersetzung mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk. Diese geht dann „hochoffiziell“ mit Stempel per Post an Sie zurück und kann so bei Ämtern usw. vorgelegt werden.

  2. Ich muss etwas ins Japanische/Russische/Türkische übersetzen lassen. Arbeiten Sie auch in diesen Sprachen?

    - SATZGEWINN hat den Anspruch, globale Kommunikation zu ermöglichen. Neben den zugegebenermaßen am häufigsten verlangten Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch, die wir größtenteils In-House abwickeln, übernehmen wir deshalb auch gerne Aufträge in „exotischeren“ Sprachen, für die wir uns ein weltweites Netzwerk an kompetenten Muttersprachlern in ihren jeweiligen Heimatländern aufgebaut haben. Wie wir verfügen diese über ein Übersetzerdiplom, sind auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert und können langjährige Berufserfahrung vorweisen.

  3. Ich habe hier einen Text, der unbedingt noch heute übersetzt werden muss. Schaffen Sie das?

    - Eilaufträge sind immer eine besondere Herausforderung, die wir grundsätzlich auch gerne annehmen. Kleinere, allgemeinsprachliche Texte bis ca. 400 Wörter schaffen wir in den gängigen Sprachen oft noch am selben Tag (– ein paar Stunden dauert es aber naturgemäß schon). Bei exotischeren Sprachen, die von Übersetzern auf der anderen Seite der Erde übernommen werden, macht allerdings oft die Zeitverschiebung schon einen Strich durch die Rechnung. Und wenn es sich um einen fachlich komplizierten oder stilistisch sehr anspruchsvollen Text handelt, ist es auch besser, dem Übersetzer/der Übersetzerin mehr Zeit zu geben. Deshalb gilt hier: Schicken Sie uns einfach den zu übersetzenden Text per E-Mail zu. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, was geht und was nicht. Und wenn wir Ihnen eine Lieferung am selben Tag zusagen, dann klappt das auch!

  4. In welchen Dateiformaten arbeiten Sie?

    - Am liebsten natürlich immer noch in Word. Das ist in der Regel für alle Beteiligten am komfortabelsten und klappt bei der Zusammenarbeit mit internationalen Übersetzerteams am besten. Wenn Sie uns Ihre Texte also als Word-Doc bereitstellen können, perfekt! Da wir professionelle Übersetzungstools (z. B. Trados Studio 2011) nutzen, ist aber auch die Bearbeitung von Dateien in anderen Formaten möglich, z. B. .inx, .html, .ppt, .xls, .xtg, .xml und viele mehr. Auf Wunsch können wir auch direkt in Ihrem CMS arbeiten oder Übersetzungen als PDF-Annotations einfügen – das ist allerdings meist mit Mehraufwand (und entsprechenen Kosten) verbunden und im Sinne der Qualitätssicherung (Stichwort Rechtschreibprüfung etc.) nicht zu empfehlen.

  5. Ich habe selber schon einmal meine Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/
    Scheidungsurkunde vorübersetzt und brauche nur noch die Beglaubigung. Bekomme ich die bei Ihnen, idealerweise zum vergünstigten Preis?

    - Nein. Mit der Beglaubigung übernehmen wir die Verantwortung für die Richtigkeit der Übersetzung. Deshalb verstehen Sie sicherlich, dass wir nur für unsere eigene Arbeit geradestehen möchten. Fremde Übersetzungen zu überarbeiten und zu beglaubigen würde für uns vom Aufwand her keinen Unterschied machen. Deshalb übersetzen wir lieber von Anfang an selbst.

  6. Ich habe hier nur zwei Sätze, können Sie das eben für mich übersetzen?

    - Selbstverständlich. Und in der Regel geht das auch ganz schnell. Trotzdem bitten wir um Verständnis, dass wir bei kleineren Texten unsere Mindestpauschale von 60 Euro verlangen. Jeder Übersetzungsauftrag ist mit Projekt- und Verwaltungsarbeit verbunden – von der Suche nach einem passenden Übersetzer über das Korrekturlesen bis zur Erstellung von Angebot und Rechnung.

  7. Wird mein Text von einem Muttersprachler übersetzt bzw. lektoriert?

    - Unbedingt. Das Muttersprachlerprinzip hat bei uns oberste Priorität. Tatsächlich gehen wir sogar noch einen Schritt weiter und setzen in aller Regel nur Übersetzer/innen ein, die auch in ihrem Heimatland leben – auch die muttersprachliche Kompetenz kann nämlich leiden, wenn man in einem fremden Land lebt und sich praktisch nur noch in der Fremdsprache ausdrückt.

  8. Sind Sie bereit, eine Probeübersetzung anzufertigen?
    - Bei größeren Projekten stellen wir gerne mit einer kurzen Probeübersetzung unter Beweis, dass wir der richtige Partner für Ihr Unternehmen sind. Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass dies vom voraussichtlichen Projektumfang abhängig und nicht immer komplett unentgeltlich möglich ist – schließlich möchten wir die Übersetzer, die wir für entsprechende Projekte rekrutieren, auch fair für ihre Arbeit entlohnen.

Sie halten für uns auch eine Frage bereit? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail:

Übersetzungsbüro SATZGEWINN
Koblenzer Str. 82
50968 Köln
E-Mail: [email protected]


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