Sätze beim Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung sind ab 1.1.2015 gestiegen

Ab dem 1.1.2015 sind die Regelbedarfssätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung um 2,12 % gestiegen und zwar wie folgt:

  • € 399 pro Monat für erwachsener Single
  • € 360 pro Monat für Paare/ Bedarfsgemeinschaften
  • € 320 pro Monat für Erwachsene, die im Haushalt anderer leben
  • € 234 pro Monat für Kinder bis 6 Jahre
  • € 267 pro Monat für Kinder von 6 bis 14 Jahren
  • € 302 pro Monat für Kinder von 14 bis 18 Jahren

 



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