Die „Dirección General de Recursos Hídricos de la Conselleria de Medio Ambiente, Agricultura y Pesca“ hat bisher drei Golfplätze auf Mallorca mit Strafen von insgesamt 959.341,88 Euro ausgestattet.
Wie das zuständige Regionalministerium in einer Pressemitteilung berichtet, wurden die Akten im Rahmen der seit drei Jahren vom Regionalministerium geförderten Kampagne zur Kontrolle der Wassernutzung durch Großverbraucher initiiert.
So haben Umweltbeauftragte zusammen mit Spezialisten der „Dirección General de Recursos Hídricos“ und mit Unterstützung des Wasserlabors mehrere Kontrollmaßnahmen durchgeführt, um betrügerische Nutzungen des Wasserverbrauchs aufzudecken.
Die erste Sanktion in Höhe von 250.000 Euro wurde auf dem Golfplatz von Camp de Mar in Andratx verhängt, nachdem eine illegale Untersuchung zur Grundwasserentnahme mit einer Kapazität von 720 m3/Tag durchgeführt wurde, die ausschließlich für die Bewässerung des Golfplatzes verwendet wurde.
Auch die illegale Versorgung mit Grundwasser für den menschlichen Gebrauch wurde mit einem Durchfluss von 173 m3/Tag festgestellt, der auch zur Bewässerung dieses Feldes genutzt wurde.
Im Anschluss an diesen Fall wurden zwei weitere Fälle mit Strafen in Höhe von über 700.000 Euro eröffnet. Einerseits wurde Vall d’Or Golf über den Beschluss eines Sanktionsverfahrens informiert, für das eine Geldstrafe von 177.281,88 Euro verhängt wurde, nachdem die Kommission drei Verstöße im öffentlichen Wasserbereich festgestellt hatte.
In diesem speziellen Fall wurde festgestellt, dass ein illegales und ein legales Bohrloch gebohrt wurde und dass Grundwasser ohne Genehmigung gefördert wurde, das mit Wasser aus der Kläranlage Portocolom gemischt wurde, auf der der Golfplatz eine jährliche Konzession von 150.000 m3 hat.
Die Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit dem Golfplatz in S’Horta zugeschrieben werden, bestehen also aus zwei Delikten: einem weniger schweren, nämlich der Bohrung zur Untersuchung, für die eine Strafe von 21.374,74 Euro verhängt wird, und einem schweren, nämlich der Bewässerung des Golfplatzes mit Grundwasser, mit einer Geldstrafe von 155.907,14 Euro.
Darüber hinaus ist der Täter verpflichtet, die Umwelt durch Abschottung der beiden Bohrlöcher wiederherzustellen und das Projekt der Generaldirektion Wasserressourcen vorzulegen.
Bereits im Rahmen des Sanktionsverfahrens wurden die Eigentümer des Golfplatzes aufgefordert, Volumenzähler einzubauen, eine Anforderung, die sie erfüllten.
Andererseits wurde der Vorschlag zur Lösung des Sanktionsverfahrens gegen den Golfplatz von Son Gual in Palma in Höhe von 532.060 Euro übermittelt, weil er die Konzession für die Neuordnung der Einzugsgebiete nicht eingehalten und ohne behördliche Genehmigung drei Bohrungen mit zwei Wasserentnahmen durchgeführt hat.
Satte Strafen für GolfplätzeDiesen Beitrag / Angebot bewertenDiese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
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