Sat.1-Lizenz bei MA HSH bestätigt – VG Schleswig weist alle drei Klagen ab

Die der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH mit Bescheid vom 11. Juli 2012 von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) erteilte Lizenz zur Veranstaltung des Programms Sat.1 wurde heute bestätigt. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klagen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) sowie des Mainzer Medienunternehmers Josef Buchheit gegen die Erteilung dieser Lizenz abgewiesen. Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH, begrüßt das klare Urteil des VG Schleswig. Er appelliert an die Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz und Hessen, auch im Interesse der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten von weiteren rechtlichen Schritten gegen die Zulassungsentscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) abzusehen. Die MA HSH werde ihrerseits alles ihr Mögliche dazu beitragen, beim Thema Drittsendezeiten zu einem für alle Seiten guten Ergebnis zu kommen. www.ma-hsh.de / www.sat1.depowered by TOBARO MEDIA SERVICE

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