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GTL | 30.5.2013 | Kommentare (0)
Salzamt: Patientenombundsperson
Der Anwalt ist ein „nicht primär der Wahrheitsfindung dienender Fürsprecher“ von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten gegenüber, sondern seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, ihm zu einem bestmöglichen Ausgang vor Gericht zu verhelfen. Er ist somit im Rahmen der geltenden Gesetze, im Gegensatz zum Richter „parteiisch“.
Die Profession kennen wir seit dem Altertum. Im modernen Rechtsstaat wird dem Angeklagten unter bestimmten Bedingungen dieser Fürsprecher sogar vom anklagenden Staat kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Patientenanwalt ist dem gegenüber jüngere, politische „Erfindung“. Die Wiener Patientenanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Gesundheits- und Spitalsbereich und sollte „der Stärkung und Position der Patienten im Gesundheitsbereich“ dienen. (http://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/patientenanwaltschaft/aufgaben/index.html)
Es wäre nicht Österreich, wenn diese Einrichtung nicht „länderspezifisch“ unterschiedlich definiert wird.
In allen Bundesländern ist man für Konfliktfälle im Spitalsbereich zuständig. Mit Ausnahme von Kärnten und Tirol, sehen sich alle anderen Einrichtungen auch für die Pflegeheime zuständig, während sich wiederum alle, mit Ausnahme von Tirol und Oberösterreich auch mit Konflikten im niedergelassenen Bereich befassen dürfen/müssen/wollen.
(https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/Patientenanwaltschaften_LN.html)
Eine sachliche Begründung für diese Unterschiede sucht man wohl vergeblich.
Die jeweiligen Patientenanwälte werden politisch bestellt und dass hier systemkompatible Persönlichkeiten ausgesucht werden, liegt in der Natur der Sache.
Für die Wiener Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz wurde dies auch hier schon mehrfach kritisiert (http://wp.me/p1kfuX-1a, http://wp.me/p1kfuX-wh).
Auch die wahre Begründung für die Einrichtung der Patientenanwaltschaften war, wie einem jeder hinter vorgehaltener Hand versichert, nicht ein so sehr einen „Fürsprecher“ für Patientenanliegen zu schaffen, sondern öffentlichkeitswirksame Prozesse durch Zahlungen aus den „Patienten-Entschädigungsfonds“ zu verhindern. Obwohl dies in manchen Fällen natürlich auch im Sinne einses wirklich geschädigten Patienten ist, der durch eine öffentliche Schlammschlacht nochmals „verletzt“ würde, hat es den nicht zu unterschätzenden politischen Nebeneffekt, dass allfällige Systemschwächen nicht publik werden. Dass diese vor zehn Jahren eingerichteten Patienten-Entschädigungsfonds von den Patienten selbst bezahlt werden, ist weithin unbekannt:
So werden die Fonds durch einen Anteil der Kostenbeiträge der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten mit 0,73 Euro pro Tag finanziert. Über die Auszahlung bestimmt die Entschädigungskommission im jeweiligen Bundesland unter Einbindung der Patientenanwältinnen. Der Höchstbetrag der Entschädigung im Einzelfall ist grundsätzlich auf 22.000 Euro festgelegt, wenn besondere soziale Umstände vorliegen ist ein Höchstbetrag von bis zu 50.000 Euro möglich. "In den letzten zehn Jahren wurden über 56 Millionen Euro an Entschädigungen ausgezahlt, mit denen Menschen in schwierigen Situationen geholfen werden konnte", so Patientenanwalt Bachinger.
(http://www.springermedizin.at/artikel/33040-stoeger-patienten-entschaedigungsfonds-sind-erfolgsgeschichte)
Wir sehen, was von außen als gesundheitspolitische Errungenschaft scheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen eher als Appeasement-(Beschwichtigungs-)Politik. Die Funktion der PatientenANWÄLTE ist seit jeher eher die von OMBUDSMÄNNERinnen.
Wenn aber nun die Führung der Wiener Ärztekammer, an eine Einbindung der Mitglieder kann ich mich nicht erinnern, mit dem formal richtigen Argument der - zumindest bei der Bestellung - potentiellen politischen Hörigkeit der PatientenanwältInnen, einen gewählten PatientenOMBUDSMANN erfindet und per SMS (!) unter handverlesenen drei Kandidaten wählen lässt, wird der österreichischen Realverfassung nur ein weiteres absurdes Kapitel hinzugefügt.
Mit der Groteske um die kammereigene Qualitätskontrolle ÖQMed Ges.m.b.H. und den Disput, ob ein Patientenanwalt für eine von ihm beauftragte Untersuchung etwas zahlen muss, beschäftige ich mich vielleicht in einem anderen Beitrag (http://kurier.at/chronik/oesterreich/patientenanwalt-muss-fuer-ordi-kontrolle-zahlen/14.054.015).
Dabei wäre es eigentlich ganz einfach:
Schulmedizin, im Gegensatz zu allen den so populären paramedizinischen Aktivitäten, ist ein gefahrengeneigtes Gewerbe.
Ich selbst denke an meinen - Gott-sei-Dank - einzigen Pneumothorax, den ich unabsichtlich im Zuge einer notfallmäßigen zentralvenösen Punktion verursacht habe, mit Schaudern zurück. Auch wenn mir mehrere erfahrenen Intensivmediziner damals Trost zusprachen, dass dies in dieser klinischen Situation vermutlich den meisten passiert wäre, kann man nachträglich natürlich Faktoren finden, in denen diese Komplikation zu vermeiden gewesen wäre. Aber auch scheinbar ungefährliche ärztliche Tätigkeiten, wie das Verschreiben von Routinemedikamenten in der Allgemeinpraxis kann in gesonderten Fällen zum Tode führen.
Nur wer nix tut, oder nur berät, wird keine Komplikationen haben.
Dass alle Beteiligten, Ärzte, Patienten und Politik naturgemäß die Schuld beim anderen suchen ist klar und dass bei allen unliebsamen Vorkommnissen, versucht wird, eine finanzielle Entschädigung „heraus zu schlagen“ entspricht dem Zeitgeist.
Hier eine gerechte Lösung zu finden, wird weder durch politisch installierte Ärztehasser noch durch von der Ärztekammer erfundene, ehemalige Verhandlungspartner der „Gegenseite“, wie
Franz Bittner (Ex-Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse und nunmehr rühriger kostenpflichtiger Berater),
Josef Kandlhofer (Ex SVB-General oder Hauptverbandschef) oder
Andrea
Schwarz-Hausmann (Juristin und Gesundheitsökonomin bei der PVA)
möglich sein.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130516_OTS0141/neue-patientenombudsstelle-in-wien-der-wahlkampf-beginnt
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130404_OTS0030/jury-hat-vorauswahl-zum-wiener-patientenombudsmann-frau-getroffen
Hätten alle Beteiligten ein wirkliches Interesse ALLEN Beteiligten im Gesundheitssystem ein objektives System zur außergerichtlichen Einigung zur Verfügung zu stellen und wären nicht nur bemüht "die Wellen niedrig zu halten", würden wir mit einer, konsensual errichtete Einrichtung das auslangen finden.
Die Vertreter würden dann nicht unter Ausschluss der Betroffenen im Husch-Pfusch-Verfahren gewählt werden und hätten dann vielleicht auch das Vertrauen aller.
Warum läßt mich das nun an den ORF Publikumsrat denken?
Links:
Ärztekammer will Patientenanwalt abschaffen
http://noe.orf.at/news/stories/2586512/
Josef Kandlhofer bewirbt sich als Patientenombudsmann; per einfachem SMS kann er österreichweit zwischen 14. und 23. Juni gewählt werden
http://www.bauernzeitung.at/?+Patienten,+die+Hilfe+suchen,+zu+ihrem+Recht+verhelfen+&id=2500%2C1025676%2C%2C%2Cc1F1PSUyMCZjdD0xJmJhY2s9MQ%3D%3D