Säkulare Forderungen im Wahlprogramm von Bündnis 90 / Die GRÜNEN

Von Nicsbloghaus @_nbh

Pressemitteilung

Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne hatte meh­rere Ände­rungs­an­träge zum Wahlprogramm gestellt. Nach der Bundesdelegiertenkonferenz zeig­ten sich die SprecherInnen des Arbeitskreises mit den erreich­ten Ergebnissen zufrie­den.

„Wir haben bereits in der Woche vor der BDK meh­rere Gespräche mit dem Bundesvorstand bezüg­lich unse­rer Anträge geführt und haben uns in eini­gen Punkten mit der Antragskommission eini­gen kön­nen“, sagte Diana Siebert. „Dank unse­rer Bemühungen ent­hält das Wahlprogramm säku­lare Akzente“, so eine der SprecherInnen des Arbeitskreises.

Kirchliches Arbeitsrecht

„Wir konn­ten errei­chen, dass der Programmteil zur Ände­rung des Kirchlichen Arbeitsrechts prä­zi­siert und erwei­tert wurde“, erklärte Walter Otte, „wir haben an die­ser Stelle Donnerstagabend vor der BDK noch lange ver­han­delt und kön­nen nun zufrie­den sein mit dem Ergebnis“, so der Sprecher und Rechtsanwalt aus Berlin: „Den beste­hen­den Reformstau auf die­sem für etwa 1,3 Mio. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bedeut­sa­men Gebiet wol­len wir besei­ti­gen.“

Zum Kirchlichen Arbeitsrecht wer­den jetzt u.a. die Abschaffung eines beson­de­ren kirch­li­chen Arbeitsrechts, die Ände­rung des AGG und auch die Berechtigung zur Einrichtung von Betriebsräten in kirch­li­chen Einrichtungen sowie die Realisierung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit ein­schließ­lich des Streikrechts gefor­dert.

„Wir GRÜNE wer­den im Wahlkampf für eine deut­li­che Verbesserung der Rechte der ArbeitnehmerInnen in kirch­li­chen Betrieben wer­ben“, erklärte Diana Siebert.

Die vor­ge­se­he­nen Ände­run­gen zum Kirchlichen Arbeitsrecht wer­den auch Auswirkungen auf den gesam­ten Bereich der Lohnfindung in Kirchlichen Einrichtungen haben, erklär­ten die SprecherInnen aus­drück­lich. Zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten soll ein Dialog mit den Kirchen, den Gewerkschaften und allen ande­ren gesell­schaft­lich Beteiligten geführt wer­den.

Ablösung der Staatsleistungen und § 166 StGB

„Wir haben auch erreicht, dass die Behandlung der alt­recht­li­chen Staatsleistungen an die Kirchen in der nächs­ten Legislaturperiode in das Wahlprogramm auf­ge­nom­men wurde und dass eine klare Aussage zur Abschaffung des soge­nann­ten „Blasphemieparagraphen“ §166 StGB nun im Wahlprogramm ent­hal­ten ist“, sagte Walter Otte und wer­tete das ins­ge­samt als Erfolg für den Arbeitskreis. „Nach der Rede unse­rer Sprecherin Mariana Pinzón Becht am Samstagabend hat sich gezeigt, dass wir in der Partei auch gro­ßen Rückhalt für unsere Positionen haben“.

Bildung einer Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“

Zufrieden zeig­ten sich die SprecherInnen der Säkularen Grünen auch damit, dass bei einem reli­gi­ons­po­li­ti­schen Gespräch mit dem Bundesvorstand in der Vorwoche Einvernehmen über die Einrichtung einer Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ nach der Bundestagswahl mit einem fes­ten Zeitplan zur umfas­sen­den Bearbeitung reli­gi­ons­po­li­ti­scher Themen erzielt wer­den konnte.

Auch die bei den Grünen umstrit­tene Bewertung der Beschneidung min­der­jäh­ri­ger männ­li­cher Kinder soll Gegenstand der Kommissionsarbeit sein. Der erst im Januar die­ses Jahres gegrün­dete Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne wird in die­ser Kommission ver­tre­ten sein. Etliche der säku­la­ren Ände­rungs­an­träge zum Wahlprogramm sol­len wegen der Komplexität der Themen in der Kommission behan­delt wer­den. „Wir wer­den uns in die­ser Kommission ein­brin­gen und für unsere Positionen ein­tre­ten. Es liegt viel Arbeit vor uns, aber wir sind gut auf­ge­stellt!“, erklärte Walter Otte.