Pressemitteilung
Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne hatte mehrere Änderungsanträge zum Wahlprogramm gestellt. Nach der Bundesdelegiertenkonferenz zeigten sich die SprecherInnen des Arbeitskreises mit den erreichten Ergebnissen zufrieden.
„Wir haben bereits in der Woche vor der BDK mehrere Gespräche mit dem Bundesvorstand bezüglich unserer Anträge geführt und haben uns in einigen Punkten mit der Antragskommission einigen können“, sagte Diana Siebert. „Dank unserer Bemühungen enthält das Wahlprogramm säkulare Akzente“, so eine der SprecherInnen des Arbeitskreises.
Kirchliches Arbeitsrecht
„Wir konnten erreichen, dass der Programmteil zur Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechts präzisiert und erweitert wurde“, erklärte Walter Otte, „wir haben an dieser Stelle Donnerstagabend vor der BDK noch lange verhandelt und können nun zufrieden sein mit dem Ergebnis“, so der Sprecher und Rechtsanwalt aus Berlin: „Den bestehenden Reformstau auf diesem für etwa 1,3 Mio. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bedeutsamen Gebiet wollen wir beseitigen.“
Zum Kirchlichen Arbeitsrecht werden jetzt u.a. die Abschaffung eines besonderen kirchlichen Arbeitsrechts, die Änderung des AGG und auch die Berechtigung zur Einrichtung von Betriebsräten in kirchlichen Einrichtungen sowie die Realisierung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit einschließlich des Streikrechts gefordert.
„Wir GRÜNE werden im Wahlkampf für eine deutliche Verbesserung der Rechte der ArbeitnehmerInnen in kirchlichen Betrieben werben“, erklärte Diana Siebert.
Die vorgesehenen Änderungen zum Kirchlichen Arbeitsrecht werden auch Auswirkungen auf den gesamten Bereich der Lohnfindung in Kirchlichen Einrichtungen haben, erklärten die SprecherInnen ausdrücklich. Zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten soll ein Dialog mit den Kirchen, den Gewerkschaften und allen anderen gesellschaftlich Beteiligten geführt werden.
Ablösung der Staatsleistungen und § 166 StGB
„Wir haben auch erreicht, dass die Behandlung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen in der nächsten Legislaturperiode in das Wahlprogramm aufgenommen wurde und dass eine klare Aussage zur Abschaffung des sogenannten „Blasphemieparagraphen“ §166 StGB nun im Wahlprogramm enthalten ist“, sagte Walter Otte und wertete das insgesamt als Erfolg für den Arbeitskreis. „Nach der Rede unserer Sprecherin Mariana Pinzón Becht am Samstagabend hat sich gezeigt, dass wir in der Partei auch großen Rückhalt für unsere Positionen haben“.
Bildung einer Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“
Zufrieden zeigten sich die SprecherInnen der Säkularen Grünen auch damit, dass bei einem religionspolitischen Gespräch mit dem Bundesvorstand in der Vorwoche Einvernehmen über die Einrichtung einer Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ nach der Bundestagswahl mit einem festen Zeitplan zur umfassenden Bearbeitung religionspolitischer Themen erzielt werden konnte.
Auch die bei den Grünen umstrittene Bewertung der Beschneidung minderjähriger männlicher Kinder soll Gegenstand der Kommissionsarbeit sein. Der erst im Januar dieses Jahres gegründete Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne wird in dieser Kommission vertreten sein. Etliche der säkularen Änderungsanträge zum Wahlprogramm sollen wegen der Komplexität der Themen in der Kommission behandelt werden. „Wir werden uns in dieser Kommission einbringen und für unsere Positionen eintreten. Es liegt viel Arbeit vor uns, aber wir sind gut aufgestellt!“, erklärte Walter Otte.