Die Wortmarke "Griaß di" ist für zehn Jahre in deutscher Hand.
Es gibt übrigens kein EU-Patent, aber nationale, europäische und internationale Patente. Das europäische Patentamt beispielsweise ist eine von Brüssel unabhängige Institution.
Der Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler erklärte , dass die Marke nicht den abstrakten Begriff an sich, sondern nur im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen sei, schütze. Die Marke "Griaß di" sei in diesem Fall für Papierwaren, Bekleidungsstücke und noch andere Warenklassen geschützt. Würde die Grußformel beispielsweise auf Fahrrädern appliziert, würde der Markenschutz nicht gelten.
Kommentar: Na Servus! Aber SERVUS ist ebenfalls bereits markenrechtlich geschützt!