Sag' zum Abschied leise "Griaß di"!


Die Wortmarke "Griaß di" ist für zehn Jahre in deutscher Hand.
Der in ganz Oeterreich und Bayern gängige Gruß "Griaß di" hat einen Tiroler beinahe rechtliche Schwierigkeiten gebracht, nachdem er T-Shirts mit der Formel bedruckt und sie im Internet auf einer Online-Plattform vertrieben hat. Eine Firma aus Deutschland hat nämlich die zwei Wörter 2011 patentieren lassen. Für 900 Euro ist "Griaß di" somit eine geschützte Wortmarke und für die nächsten zehn Jahre in deutscher Hand.
Es gibt  übrigens kein EU-Patent, aber nationale, europäische und internationale Patente. Das europäische Patentamt beispielsweise ist eine von Brüssel unabhängige Institution.
Der Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler erklärte , dass die Marke nicht den abstrakten Begriff an sich, sondern nur im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen sei, schütze. Die Marke "Griaß di" sei in diesem Fall für Papierwaren, Bekleidungsstücke und noch andere Warenklassen geschützt. Würde die Grußformel beispielsweise auf Fahrrädern appliziert, würde der Markenschutz nicht gelten.
Kommentar: Na Servus! Aber SERVUS ist ebenfalls bereits markenrechtlich geschützt!

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