Eine kleine Änderung eines einzigen Wortes im Gesellschaftsrecht spanischer Kapitalgesellschaften wird künftig deren Verlegung innerhalb des nationalen Territoriums Spaniens zur Formsache machen. Bisher war dies ohne Aktionärs-Versammlung nur innerhalb der selben Stadt möglich. Durch den Tausch des Wortes “Städtisch” gegen “National” wird die Verlegung beschleunigt.
Im Falle einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung (DUI) der CAT-SEP’s wird mit einer massiven Flucht von Kapitalgesellschaften aus dem dann weder in der UN, noch in der EU, noch im €uro befindlichen Paria-Staates Katalonien gerechnet.