Rundschreiben des BVA: Prüfst Du noch oder handelst Du schon? …

Rundschreiben des BVA: Prüfst Du noch oder handelst Du schon? …

© Rolf van Melis / pixelio.de

… das ist – in Anspielung an den Werbeslogan eines grossen skandinavischen Möbelhauses – die Frage, die derzeit nicht nur die Leistungserbringer im Gesundheitswesen stellen, sondern sicherlich auch die Sachbearbeiterin im Bundesversicherungsamt, Frau Nolte, wenn sie die Reaktionen der Interessenverbände im Gesundheitswesen auf ihr neuestes Rundschreiben an die Krankenkassen wahrnimmt.

Da setzt sich Frau Nolte zwischen Weihnachten und Neujahr hin und nutzt diese Zeit, einmal umfänglich die anstehenden Fragen zum Verhalten der Krankenkassen im Bereich der Verträge nach §127 SGB V in aller Ruhe zu beantworten. Und heraus kommt ein 10 Seiten langes Rundschreiben, welches detailiert alle Fehler und Versäumnisse auflistet (Klick). Dieses Rundschreiben wird dann noch in einer leicht verständlichen Sprache ohne die für Behörden so typischen Verklausulierungen abgefasst, sodass eigentlich jeder es sofort verstehen kann und weswegen eigentlich mit einer kurzfristigen Reaktion zu rechnen ist.

Und was geschieht: Nichts!

Man prüft, man lässt prüfen, man sucht neue strategische Partner, man konferiert und debattiert, aber man setzt diese klaren und einfach verständlichen Hinweise nicht zeitnah um.

Nun, bei den Krankenkassen kann man das noch verstehen: dort hat man sich entweder die dort angesprochenen Versäumnisse und rechtswidrigen Verhaltensweisen gar nicht zu schulden kommen lassen, oder man sieht keinen Grund, selbst die Initiative zu ergreifen, denn schliesslich ist man ja der Begünstigte dieser kritisierten Entwicklung bei den Vertrags“verhandlungen“ und den Vertragsabschlüssen – die eher als Kapitulationsvereinbarungen denn als ausgehandelte Vereinbarungen daherkommen.

Aber auf der Leistungserbringerseite?

Prüfst Du noch oder handelst Du schon?

Ein anderes Beispiel gefällig? Über Jahre lamentierten die Verbände, dass insbesondere die Knappschaft einseitig die Versorgungszeiträume für Schuhe in die Länge zog. Man diskutierte, man besprach sich, man rügte, aber was tat sich für die Betriebe: Nichts! Die Knappschaft setzte ihr Verhalten einfach fort, zu Lasten der Leistungserbringer – und natürlich auch der Versicherten. Da musste erst eine Landesinnung – deren Betriebe gar nicht in erster Linie betroffen waren – kommen und die Sache in die Hand nehmen (Klick). Und nun gibt es eine vertragliche Vereinbarung mit der Knappschaft, auf die sich die Versicherten und Betriebe letztendlich berufen können – und die inzwischen von Leistungserbringern auch als Argumentationshilfe gegenüber anderen Krankenkassen verwandt wird, die sich dem unverständlichen früheren Verhalten der Knappschaft angeschlossen hatten. Nun gut, kann man sagen, hat doch jemand aus der Leistungserbringervertretung einen schönen Erfolg erzielt… Nur was ist mit denen, die eine lange Zeit nur darüber diskutiert haben, ohne das Problem anzupacken? Sind die jetzt wach geworden?

Prüfst Du noch oder handelst Du schon?

Sicherlich, die Verhandlungssituation gegenüber den Krankenkassen war bis zu dem Rundschreiben des BVA schwierig, einige Kassen nutzten die (auch rechtliche) Unsicherheit weidlich aus und fanden immer wieder abschlusswillige Gesprächspartner auf Seiten der Leistungserbringer; logischerweise kam es dann zu diesen für die Krankenkassen feinen, für die Leistungserbringer verheerenden Vertragsklauseln, die vom BVA jetzt gerügt werden: Zwangs-eKV über einen Anbieter (mit immensen Kosten), Zertifizierung, Vertragsstrafen usw. usw. Und es kam auch zu Preisen, die zumindest in Teilen Deutschlands nicht mehr wirtschaftlich – denn mit ihnen können die Leistungserbringer nicht mehr „wirtschaften“, also kostendeckend und mit Unternehmergewinn arbeiten.

Aber was war die Reaktion derjenigen Verbände, die nicht willfährig als Erste unterschrieben hatten: Widerstand? Von wegen. Sie zogen schnell und kleinlaut nach und unterschrieben diese Verträge, so nach dem Motto: ist zwar ein richtig schlechter Vertrag, aber immerhin steht jetzt auch unser Name drauf. Und natürlich setzten sie ihn auch um, und dies weitgehend ohne Murren. Klar, man versuchte, nachzuverhandeln, und teilweise wurde auch kleine Zugeständnisse gemacht, aber ehrlich, wenn der Theaterdonner der Verkündung der Erfolge verklungen war, dann stellt man schon schnell ernüchtert fest: eigentlich alter (schlechter) Wein in neuen Schläuchen. Nehmen wir ein einfaches Beispiel: auf den ersten Blick wirkte es ja wie ein Efolg, dass man einer Krankenkasse die Zertifizierung abgetrotzt hatte – aber für welchen Preis? Denjenigen des massiven Rabatts zu Lasten derjenigen Betriebe, die nicht präqualifiziert sind. Und was macht das BVA nun daraus: Eine einseitige Vorgabe der Krankenkasse zur Zertifizierung ist unzulässig. Kurz, trocken und abschliessend. Und was bleibt damit von dem kleinen Erfolg: Nichts!

Aber irgendwann war auch bei diesen Verträgen das Ende der Fahnenstange erreicht – und zwar in einem Gebiet, in dem die Kosten für die Leistungserbringer aufgrund des Ballungsraumes so hoch sind, dass für sie dort eine kostendeckende Versorgung nicht mehr möglich ist, wenn sie einen bestimmten Vertrag zustimmen: im Bereich der Landesinnung für Orthopädieschuhtechnik Nord (mit einem Schwerpunkt im Hochpreisgebiet Hamburg) kann eine Versorgung zu den Vertragskonditionen des sogenannten GWQ-Vertrages nicht mehr geleistet werden; da fragt man sich erneut und noch drängender, ob niemand daran denkt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches keine Einbahnstrasse zu Gunsten der Krankenkassen ist, sondern auch die Betriebe einen Anspruch auf Preise und Lieferbedingungen haben, die ihnen eine wirtschaftliche Versorgung ermöglichen – und welche sogar, man mag es kaum glauben, einen Unternehmerlohn mit einschliesst.

Nun war – wie gesagt – Schluss für die Leistungserbringer (mit lustig, ist man versucht zu sagen, wenn man noch irgendetwas Lustiges daran finden könnte). Und deswegen zwang die Landesinnung die City BKK zunächst in Vertragverhandlungen und, als diese scheiterten, forderte sie streng nach dem einseitig durch die City BKK gekündigten Vertrag die Kasse zur Schlichtung auf; als die City BKK dies mit fadenscheinigen Begründungen und entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Hamburg und des BVA ablehnte, verklagte die Landesinnung die City BKK auf eine solche Schlichtung (Klick) und (Klick) und (Klick). Aber wer jetzt mit einer grossen Solidarität der anderen Leistungserbringerverbände gerechnet hätte – der hat sich getäuscht. Man nahm all dies schweigend zur Kenntnis.

Prüfst Du noch oder handelst Du schon?

Kommen wir in diesem Zusammenhang auf das Rundschreiben des BVA zurück: die Landesinnung für Orthopädieschuhtechnik Nord hat die dortigen Ausführungen zum Anlass genommen, nunmehr noch einmal die City BKK zu einem rechtskonformen Verhalten aufzufordern, und, als von dort in angemessener Frist keine Reaktion erfolgte, gestern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes das Sozialgericht angerufen. Ob einem solchen Antrag stattgegeben wird (und stattgegeben werden kann), ist nicht abschliessend einzuschätzen – vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, und solche Verfahren sind nicht gerade alltäglich, da muss man sehen, was sich gerichtlich durchsetzen lässt und was nicht; aber für die aus der Versorgung nunmehr komplett ausgegrenzten Betriebe ist es von grösster Wichtigkeit, schnell Hilfe in dieser wirtschaftlich belastenden Situation zu erhalten. Und dies gilt definitiv nicht nur in Bezug auf den GWQ-Vertrag – auch andere Verträge stehen massiv in der Kritik, und diese Kritik wird immer lauter geäussert.

Rundschreiben des BVA: Prüfst Du noch oder handelst Du schon? …Rundschreiben des BVA: Prüfst Du noch oder handelst Du schon? …

Aber immerhin, das nunmehrige Verfahren zeigt, dass man sich wehren kann und – im Interesse der Betriebe und im Interesse einer weitergehenden flächendeckenden und hochwertigen Versorgung der Versicherten wehren muss. Schön wäre es natürlich, wenn jetzt diejenigen, die diese unwirtschaftlichen und nach Auffassung des BVA mit reichlich rechtswidrigen Klauseln gespickten Verträge unterschrieben haben, ihre Vertragsverhältnisse kurzfristig auflösen würden – es würde die Argumentation zB. der Landesinnung Nord erheblich verbessern. Aber warten wir mal ab, wie lange es dauert, bis man die Hinweise des Bundesversicherungsamts umfänglich geprüft und durch sämtliche Gremien ventiliert hat – und welche Folgerungen man daraus zieht.

Prüfst Du noch oder handelst Du schon?

Es gibt übrigens eine Handlungsalternative zu derjenigen, einen unausgewogenen und einseitig belastenden Vertrag zu unterschreiben: die GDL macht es gerade vor.

Bahn-Tarif: GDL bricht Verhandlungen ab | Wirtschaft - Frankfurter Rundschau.


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