Die meisten Telefon-Provider hätten das bisher auch freiwillig getan, aber gegen diese vier genannten Anbieter musste erst ein Entgeltüberprüfungsverfahren eingeleitet werden, informierte die Regulierungsbehörde am Montag in Bonn.
Vorher hatte die Regulierungsbehörde die Kosten, die sich Anbieter gegenseitig für die Mitnahme einer Rufnummer berechnen dürfen, auf 6.82 € gedeckelt und dann die Unternehmen Ende Februar aufgefordert, auch die Gebühren für Kunden entsprechend zu senken.
Dabei hatte die „überwiegende Mehrheit“ der Anbieter die Absenkung auf den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Maximalbetrag von 6,82 € zugesagt, hieß es weiter. Bisher hatten Telefonanbieter für die Rufnummernmitnahme bis zu 30 Euro berechnet, manchmal sogar noch mehr.