Rückstellungen

Die Rückstellungen sind eine Bilanzposition auf der Passivseite der Bilanz die nach § 249 HGB für

  • ungewisse Verbindlichkeiten
  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung
  • Gewährleistungen

zu bilden sind. Die Rückstellungen gehören zum Fremdkapital.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Münchner Zahnarzt am Marienplatz finden: Worauf Patienten wirklich achten sollten
wallpaper-1019588
Schildkröte eingraben: Warum sie sich im Sommer versteckt
wallpaper-1019588
DIY Grummels Grummelglas - Ideen, um Dampf abzulassen 😤💥
wallpaper-1019588
Kampenwand-Überschreitung: Grattour hoch über dem Chiemsee