Zum Jahresbeginn haben sich für viele Privatpatienten Beitragserhöhungen ergeben. Einige von ihnen erwägen nun, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Wer von der privaten Krankenversicherung in die GKV wechseln möchte, muss jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen.
Ein Übergang von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter anderem für folgende Personen möglich:
Arbeitnehmer unter 55 Jahre mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (50.850 Euro pro Jahr),
Selbständige, die versicherungspflichtig werden und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen und
Studenten, die ihr Studium abschließen (Verbleib in der PKV möglich, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt).
Versicherte, die bereits ihren 55. Geburtstag gefeiert haben, können in der Regel nicht in die Gesetzliche wechseln.
Für viele Privatversicherte ist ein günstigerer Tarif bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft sinnvoller als der Übergang zur GKV. Alle Kunden haben per Gesetz das Recht, bei ihrem Anbieter in einen neuen günstigeren Tarif zu wechseln. Sie sind dann zu keiner erneuten Gesundheitsprüfung verpflichtet. Verglichen mit älteren Tarifen sind neue Tarife häufig preiswerter und bieten bessere Leistungen.
Redaktion: krankenkassen.de ein Service von finanzen.de
Ein Übergang von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter anderem für folgende Personen möglich:
Arbeitnehmer unter 55 Jahre mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (50.850 Euro pro Jahr),
Selbständige, die versicherungspflichtig werden und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen und
Studenten, die ihr Studium abschließen (Verbleib in der PKV möglich, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt).
Versicherte, die bereits ihren 55. Geburtstag gefeiert haben, können in der Regel nicht in die Gesetzliche wechseln.
Für viele Privatversicherte ist ein günstigerer Tarif bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft sinnvoller als der Übergang zur GKV. Alle Kunden haben per Gesetz das Recht, bei ihrem Anbieter in einen neuen günstigeren Tarif zu wechseln. Sie sind dann zu keiner erneuten Gesundheitsprüfung verpflichtet. Verglichen mit älteren Tarifen sind neue Tarife häufig preiswerter und bieten bessere Leistungen.
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