Rspr.: LG Itzehoe verurteilt comdirect wegen irreführender Werbung

LG Itzehoe, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 5 O 80/11

Auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschied das LG Itzehoe, dass die Werbung der Comdirect-Bank irreführend sei, soweit diese bei Verbrauchern den Eindruck erwecken kann, eine kostenlose Visakarte auch ohne monatlichen Geldeingang auf das dazugehörige Girokonto erhalten zu können. Comdirect warb mit Zeitungsanzeigen und im Internet für die Eröffnung eines Girokontos mit kostenloser EC- und Visakarte, das selbst dann kostenlos sein sollte, wenn das Konto keinen Geldeingang aufwies. Allerdings verweigerte die Bank nach Kontoeröffnung die Ausstellung einer Visakarte und verwies darauf, dass dies nur möglich sei, wenn regelmäßige monatliche Geldeingänge vorhanden wären. Comdirect führte aus, sie müsse sich eine Bonitätsprüfung vorbehalten. Nachdem die Bank eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, klagte die Wettbewerbszentrale vor dem LG Itzehoe und bekam Recht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(» Zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale)

 

Alexander Goldberg
Berlin, 7. April 2012


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