verspätete Anmerkung und Leserbrief zum RP-Bericht vom 06.07.2011:
„Es hätte mich sehr gefreut, diese Überschrift zur Finanzkrise zu lesen: „Verfassungsrichter mahnen Bankenretter“. Immerhin kostete diese Bankenrettungsaktion den Steuerzahler 480 Mrd. Euro, statt der nunmehr gerade mal 22,4 Mrd. Euro für Griechenland. Merkel sprach damals von einem „ersten Baustein für eine neue Finanzmarkt-Verfassung“. Wer das Wort genau gelesen hatte, bei dem läuteten die Alarmglocken.
„Damals“ hoffte man auch, dass das BVG ein wenig mehr die Selbstverantwortlichkeit der Banken in Anspruch nehmen würde. Aber solange kein wirksames Staatsschuldenverbot im Grundgesetz steht, wird man wohl auch vor dem Verfassungsgericht nicht erfolgreich gegen die ausufernde Staatsverschuldung klagen können.
Der Verfassungsrichter Voßkuhle ist also heute der Auffassung, dass es bei der Griechenland-Hilfe „nicht um die richtige ökonomische Strategie, sondern einzig um die Bindung von Gesetzgebung und Regierung an das Recht, sprich die Verfassung“ gehe. Diese Auffassung teile ich voll und ganz. Da hätte das BVG besser auch bei der Bankenrettung einen strengeren Maßstab angelegt. Artikel 15 des Grundgesetzes, kennt ja die Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Auch wenn ein Teil der Rechtsverdreher der Auffassung ist, dass Dienstleistungen nicht als auf Sachgüterproduktion aufzufassende Produktionsmittel verstanden werden können, ist eine Vergesellschaftung der Banken geradezu Voraussetzung für die Sozialisierung der Produktion/Industrie an sich. Eben weil Vertreter von Banken in unzähligen Aufsichtsräten vertreten sind, Banken in hohem Maße an anderen Unternehmen beteiligt sind, und die Kreditvergabe als eine wichtige Funktion der Banken erheblichen Einfluss auf die Investitionslenkung und damit auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat.
Aber eine verfassungsgemäße Sozialisierung in diese Richtung spielt seit Gründung der BRD absolut keine Rolle, vielmehr ist die staatliche Wirtschaftspolitik immer und immer wieder auf Privatisierung, als das pure Gegenteil davon, ausgerichtet.“