Rot-Gelb-Grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz begünstigt Fluchtverhalten aus Abschiebehaft

Rot-Gelb-Grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz begünstigt Fluchtverhalten aus Abschiebehaft
Der zur Bewachung eines gefährlichen Abschiebehäftlings eingesetzte private Sicherheitsdienst hätte den Mann bei seiner Flucht aus einer Klinik in Alzey nicht festhalten dürfen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Mitarbeiter der Firma sei ausgeschlossen. Nur wenn der Flüchtende dabei eine Straftat begangen hätte, dürfte er festgehalten werden.
Das teilte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Der Sicherheitsdienst ist instruiert, im Notfall sofort die Polizei zu alarmieren.“ 
Der vermutlich aus Marokko stammende Abschiebehäftling entkam in einer psychiatrischen Klinik seinen beiden Bewachern. Er ist weiter auf der Flucht. Der Mann wird vom Ministerium als „sehr aggressiv“ eingestuft. Er war laut einer Richterin in Andernach kreuz und quer durch Europa gereist und dabei mehrfach vor seiner Rücküberführung oder Verhaftung geflohen. Auch hatte er gedroht, sich selbst und andere Menschen zu töten...
Das Innenministerium hat Konsequenzen angekündigt... Es gebe immer mehr straffällige und aggressive Personen in Abschiebehaft. "Wir ziehen daraus jetzt Konsequenzen." Es ist aber laut Landesregierung nicht geplant, die Abschiebehaft wieder dem Innenministerium zu unterstellen.
Quelle: Focus vom 10.11.2017
An Absurditäten mangelt es in Deutschland garantiert nicht. Der mit staatlichen Aufgaben betraute Sicherheitsdienst darf einen "Gefährder" nur dann festhalten, wenn er während des Begehens einer Straftat mindestens eine weitere Straftat begeht?
Seit wann stellt die Flucht aus der Sicherungshaft keine Straftat dar? Ist das gewaltsame Entziehen aus einer richterlichen Anordnung gar keine Straftat, sondern ein exklusives Menschenrecht für diejenigen, die "noch nicht so lange hier leben"?
Fragen über Fragen.
Das Irrenhaus Deutschland darf nicht zur Ruhe kommen.

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