Manchmal werden mir im Latrinum Meldungen vor die Füße gespült, da fehlen sogar mir die Worte. So hatte das Verwaltungsgericht Münster einen Fall vorgelegt bekommen, den man zweimal lesen muss, um zu verstehen, worum es geht. Das Landratsamt Coesfeld hatte dem Halter eines Ponys verboten, dieses tätowieren zu lassen. Es ging dabei nicht um den sogenannten Brand, also das Rasse- beziehungsweise Zuchtzeichen, denn das ist, wenn es fachmännisch durchgeführt wird, schmerzlos. Es stinkt kurz nach verbranntem Haar, was sensible Fohlen allerdings durchaus kurz erschrecken kann. Manche bezeichnen das bereits als Tierquälerei. Der Pferdebesitzer, der sein Anliegen letztlich gerichtlich durchsetzen wollte, hatte ein kernigeres Anliegen. Er wollte – und jetzt kommt das Unfassbare – seinem Schimmel das Logos der Rolling Stones nadeln lassen!