ROG erleichtert über Rückkehr der deutschen Reporter und stellt kritische Fragen

Ich habe heute bereits darüber gebloggt, dass es im Zusammenhang mit der Verhaftung und der nun glücklicherweise erfolgten Freilassung von Jens Koch und Marcus Hellwig einige Fragen zu stellen gibt.

Nun fragt auch Reporter ohne Grenzen nach:

ROG_LogoReporter ohne Grenzen (ROG) ist erleichtert, dass die beiden deutschen Journalisten Marcus Hellwig und Jens Koch wieder in Freiheit sind. „Es erfüllt uns mit großer Freude, dass die beiden Kollegen nach 132 Tagen aus dem Gefängnis entlassen wurden und wieder zu Hause sind“, erklärte der Vorstand von ROG nach der Rückkehr der Reporter aus dem Iran am Sonntag. ROG dankt ausdrücklich allen, die sich in den vergangenen Monaten für die beiden inhaftierten Journalisten der Bild am Sonntag eingesetzt haben.

Bei aller Freude über die Freilassung der Kollegen, die über vier Monate in Haft verbringen mussten, sollten jetzt aber auch kritische Fragen gestellt werden. Sind Redaktion und Verlag, die die beiden in den Iran entsandt haben, ihrer Verantwortung gerecht geworden?
Angesichts der hohen Zahl von entführten, verhafteten und getöteten Journalisten weltweit weist ROG immer wieder darauf hin, welche Vorsichtsmaßnahmen dazu beitragen können, das Risiko für Reporter in Krisengebieten wenn nicht zu beseitigen, so zumindest zu reduzieren. In erster Linie sind hierbei die entsendenden Verlage und Redaktionen aufgefordert, bei der Auswahl der Journalisten, ihrer Vorbereitung und Ausrüstung sorgfältig vorzugehen.

Bisher haben die Redaktion der Bild am Sonntag und der Axel-Springer-Verlag sich zu den Umständen der Reise in den Iran nicht geäußert. Die bisher bekannt gewordenen Informationen werfen allerdings schwerwiegende Fragen auf. Besonders heikle Missionen wie die Entsendung von Reportern in ein Land, dessen Regime für effiziente Geheimdienste, Folter und Todesstrafe bekannt ist, sollten sehr erfahrenen Auslandsreportern, die mit der Region vertraut sind, übertragen werden.

Die Einreise mit lediglich einem Touristenvisum kann zwar bei Ländern, die Journalistenvisa verweigern, nicht generell ausgeschlossen werden, muss jedoch sorgfältig gegen das Risiko abwogen werden, entdeckt zu werden – und gegen die möglichen Folgen, auch für Gesprächspartner im Land. Dass in diesem Fall beides beachtet wurde, ist nach den bisher vorliegenden Informationen zweifelhaft.

Bei aller Erleichterung über den glücklichen Ausgang des Falles sollten diese Fragen jetzt nicht unter den Tisch fallen. Gleichzeitig dürfen nach Ansicht von ROG die mindestens 27 iranischen Kollegen und sieben Online-Aktivisten, die dort weiter in Haft sitzen, nicht in Vergessenheit geraten. Viele von ihnen müssen jahrelange Gefängnisstrafen verbüßen, weil sie mutig von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

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