Robert Faurisson über den Auschwitz-Poeten Rudolf Vrba mit Ergänzung

Robert Faurisson über den Auschwitz-Poeten Rudolf Vrba mit ErgänzungQuelle: altermedia.de

Vichy / Toronto / Auschwitz : Am 6. Januar berichteten wir von der Neuauflage der poetischen Abfassung des Juden Rudolf Vrba alias Walter Rosenberg. Das alte neue Buch nennt sich “Ich kann nicht vergeben” und der Poet dichtet darin über seine Zeit im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Wir erinnerten daran, daß dieser Mann quasi als Urkeimzelle des weltweiten Gassenhauers “Die Gaskammern von Auschwitz” angesehen werden kann.

Außerdem berichteten wir darüber, wie dieser im ersten Zündel-Holocaust-Prozeß 1985 in Toronto/Kanada, unter Eid im Zeugenstand stehend, auf die Frage des Verteidigers von Ernst Zündel, den Kanadier Douglas Christie, welchen Wahrheitsgehalt denn seinen Erzählungen zu den Gaskammern und den Geschehnissen in Auschwitz beizumessen sei, sich nicht entblödete schlußendlich zu antworten, sein Auschwitz-Bericht beruhe auf seiner licentia poetarum, also seiner poetischen Lizenz, kurz gesagt, seinem Recht zu Fabulieren.

Nun ist es uns gelungen, vom weltweit anerkanntesten Kenner der Materie, dem französischen Revisionisten Professor Robert Faurisson, eine kurze Stellungnahme über dieses damalige Debakel des Holocaust-Heiligen Rudolf Vrba/Walter Rosenberg zu erhalten. Zur Erinnerung: Prof. Faurisson war der wissenschaftlich-historische Berater von Douglas Christie und Ernst Zündel im Prozeß in Toronto 1985 und damals selbst anwesend im Gerichtssaal. Außerdem war Faurisson derjenige, der als Erster bereits Ende der 70er Jahre die Originaldokumente der Bauzeichnungen der Krematorien des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau im polnischen Museum zu Auschwitz gefunden hatte – Dokumente, die belegten, daß die Krematorien reine Krematorien gewesen waren – so wie andere Krematorien auch. Nebenbei gesagt: Diese Dokumente wurden im letzten Jahr von der Bild-Zeitung effekthascherisch als Weltneuheit präsentiert, dann auch noch vom israelischen Premierminister Netanjahu in der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York angepriesen – fast 30 Jahre nach der Veröffentlichung durch Robert Faurisson.

Hier also die kurze Stellungnahme von Prof. Faurisson zum Auftritt von Rudolf Vrba/Walter Rosenberg im Gerichtssaal von Toronto 1985:

Der Maulheld zeigte bei seiner Ankunft eine extreme Arroganz und eine Vielzahl von Journalisten und Kameras hofierten ihn.

Robert Faurisson über den Auschwitz-Poeten Rudolf Vrba mit Ergänzung

Rudolf Vrba 1985 in Toronto/Kanada vorm Gerichtsgebäude

Dann, mit den Fragen, die ich ihm vorbereitet hatte, schaffte es Christie, ihn in die Enge zu treiben. Und dann ist der angebliche Meister der Genauigkeit zusammengebrochen und hat bekundet, daß er in seinem schriftlichen Bericht die „licentia poetarum“ benutzt hatte. Der Staatsanwalt Griffiths war darüber niedergeschmettert und, offensichtlich wütend, hat ihn während der Schlußbefragung mit der folgende Frage erschossen, die er ihm gleich zu Beginn ohne jede Rücksichtnahme gestellt hat: „Sie haben Herrn Christie mehrere Male bei der Durchsprache Ihres Buches Ich kann nicht vergeben gesagt, daß Sie beim Schreiben des Buches poetische Lizenz benutzten. Haben Sie poetische Lizenz in Ihrer Zeugenaussage benutzt?“ Griffiths hat ihm eine andere ebenso perfide Frage gestellt und Vrba hat mit Geschwafel geantwortet. Angewidert, hat Griffiths erklärt, er verzichte auf seine dritte Frage.

Vrba hatte sich zuvor lächerlich gemacht, als er bezüglich der wahren Anzahl der deportierten Juden Frankreichs gesagt hatte: „Welcher Nazi hat das gesagt?“ Unsere Antwort lautete: „Serge Klarsfeld“*. Das Gesicht des Richters!

Die Presse ist sich dessen bewußt geworden, daß er ein arroganter Schwindler war. Bei seinem Ausgang fand sich Vrba vollkommen alleine wieder. Nicht ein einziger Journalist ist gekommen, um ihn zu befragen. Wir haben ein pathetisches Photo des Lügners, vor dem Justizpalast, bei seinem Ausgang: ein weiter Platz, wo man ihn alleine und verlegen stehen sieht.

Einige Jahre später hat er seine Angewohnheiten als Muskelprotz wieder angenommen. Er ist gestorben. Man hat sein Buch wiederaufbereitet, als wäre nichts gewesen. Die Wiederaufbereitung des Falschen, das ist alles, was die heutigen Leute machen können, die vollkommen verzweifelt sind, daß sie keine Beweise mehr suchen.

Man stelle sich nur mal eine Sekunde lang vor, in der BRD gäbe es keinen § 130 StGB. Und man stelle sich vor, Anwälte könnten in BRD-Gerichten Fragen zu Gaskammern und zum Holocaust stellen, ohne befürchten zu müssen, selbst dafür ins Gefängnis zu landen. Was dann wohl geschehen würde?

*Anm. der Schrifteitung: Serge Klarsfeld ist Jude und der bekannteste “Ober-Nazi-Jäger” in Frankreich.

Siehe auch
Altermedia-Artikel 06.01.11

Protokoll der Befragung von Rudolf Vrba im Zeugenstand des 1. Zündel-Holocaust-Prozesses 1985 (auf Englisch)

Internet-Blog von Robert Faurisson (mehrheitlich auf Französisch und Englisch)

Ergänzt: Unser aufmerksamer Leser “Herr Soundso” teilt uns in seinem Kommentar (Nummer 5) mit, daß Rudolf Vrba alias Walter Rosenberg als sog. “Schoah-Opfer” in der berühmt-berüchtigen Liste von Yad Vashem aus Israel auftaucht (siehe hier). Bekanntlich versucht man mit dieser Liste auf die ebenso berühmt-berüchtigte Zahl von sechs Millionen zu gelangen. Der letzte Stand lag vor einigen Wochen, medial entsprechend bejubelt, bei vier Millionen. Da nun offenkundig der gute Walter Rosenberg alias Rudolf Vrba den Krieg überlebt hat, können wir diesen von der Liste der “Schoah-Opfer” schon mal streichen. Gibt man in der Suchmaschine den Namen “Walter Rosenberg” ein, tauchen vier weitere Eintragungen auf, zweimal ein Walter Rosenberg, geboren 1892 in Frankreich, und zweimal ein Walter Rosenberg, geboren 1900 in Hamburg. Diese Walter Rosenbergs wurden also schon mal doppelt gezählt.

Wir können also festhalten: allein an dem klitzekleinen Beispiel “Walter Rosenberg” können von fünf Eintragungen gleich drei gestrichen werden. 3 zu 5, das sind nach Adam Riese 60%. Wenn man diese 60% auf die derzeit vorhandenen 4 Millionen ansetzt, ja dann gelangt man zu… Alles weitere steht im Strafgesetzbuch der BRD, § 130.

Quelle: altermedia.de


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