Wien (Culinarius) Prinzipiell gelten dieselben Preise wie im Inland, doch Aufschläge der Mobilfunkanbieter sind weiterhin möglich.
Demnächst gehören die Roaminggebühren zumindest teilweise der Vergangenheit an und damit die Sorge, nach dem Urlaub eine dicke Rechnung zu bekommen. Bald können wir auch im Ausland entspannt zuhause anrufen und nachfragen, ob die Katze auch wirklich regelmäßig gefüttert wird. Umgekehrt profitieren auch unsere Gäste aus dem EU-Ausland von der neuen Regelung und können auch in Wien hemmungslos telefonieren, smsen, mmsen oder im Internet surfen. Zumindest war das der Plan. Neben dem Umstand, dass Wien auch zahlreiche Touristen aus nicht EU Ländern, wie aus Asien oder Amerika begrüßt, können auch Gäste aus der EU trotz neuer Regelung schnell draufzahlen, denn die neuen Bestimmungen sind nicht gleichbedeutend mit völliger Datenfreiheit. Einschränkungen sind in vielen Teilbereichen möglich. Unten stehend gibt es eine vereinfachte Erklärung der wichtigsten Bestimmungen.
Roam like at home:
Prinzipiell gilt, dass wenn ein Tarif eine bestimmte Menge an Minuten, SMS und MB enthält bzw. nicht enthält, diese bei Nutzung im EU-Ausland genau wie im Inland abgezogen bzw. zum selben Preis verrechnet werden. Ein Anbieter darf auch einen Nachweis vom Kunden verlangen, dass der Lebensmittelpunkt in dem Land liegt, in dem man den Mobilfunkvertrag hat. Grundsätzlich gilt, dass für Roamingdienste im Ausland keine Beschränkungen vorgenommen werden dürfen, mit zwei Ausnahmen:
Offene Datenpakete: Für das Datenvolumen können Limits und Aufschläge im Rahmen der Fair Use Policy erhoben werden, die sich je nach Tarif unterscheidet. Einfach ausgedrückt, darf der Anbieter bei offenen bzw. unlimitierten Tarifen ein Limit für Datenvolumen setzen und Aufschläge verlangen. Ob es sich um ein „offenes Datenpaket“ handelt, wird wie folgt berechnet: das Tarifentgelt bzw. der Referenztarif dividiert durch das inkludierte Datenvolumen. Wenn dieses Ergebnis kleiner ist als das Vorleistungsentgelt pro GB (7,70 Euro) liegt ein offenes Datenpaket vor.
So kann bei Tarifen mit unlimitiertem Datenvolumen ab einem bestimmten Verbrauch das Volumen gedrosselt werden. Die EU hat zur Berechnung des Datenlimits folgende Formel entworfen: Nettopreis des Tarifs im Inland / Einkaufspreis für Mobilfunker im Ausland (7,70) x 2 = Datenvolumen, das innerhalb der EU genutzt werden kann.
Vorausbezahlte Pakete: Darunter werden Prepaid-Tarife verstanden, die pro Einheit (z.B. Minute, SMS, MB) abgerechnet werden. Ein Limit darf nur erhoben werden, wenn der Anbieter keinen Nachweis des Lebensmittepunktes verlangt. Berechnet wird ein Limit wie folgt: Das aufgeladene Nettoguthaben zum Beginn der Nutzung von Datenroaming wird dividiert durch die 7,70 Euro. Der Wert, der sich daraus ergibt, entspricht dem Limit.
Doch auch die oben angeführten Formeln sind nicht immer bei allen Tarifen gültig. Die zahlreichen Einschränkungen machen deutlich, dass WLAN Hotspots auch weiterhin bei Gästen gefragt sein werden, da sie mancherorts auch eine bessere Verbindung mit dem Netz ermöglichen. Hierzulande verwenden Kunden gerne das kostenlose Internet und das trotz unlimitierter Datenpakete. Von Restaurantgästen wird WLAN, so wie auch die Tageszeitung, bewusst als Service des Gastronomen wahrgenommen und auch geschätzt. Für diejenigen, die es noch genauer wissen wollen, gibt es bei RTR eine detaillierte Erklärung.
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