Rippling nach Einsetzen von Brustimplantaten

Unsere Mandantin ließ sich Brustimplantate implantieren. Jedoch wurden diese nicht lege artis eingesetzt, da diese vor den Brustmuskeln implantiert wurden. Bei der Konstitution unserer Mandantin hätten jedoch diese hinter den Brustmuskenl implantiert werden müssen.

Aufgrund dieser falschen Operationstechnik entstand ein sog. “Rippling” an beiden Brüsten. Darunter versteht man die sichtbare und fühlbare Faltenbildung von Brustimplantaten.

Wir werden nun sämtliche Behandlungsunterlagen des Gegners und der Nachbehandler einholen und anschließend ein Gutachten erstellen lassen.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Reisepass verlängern ohne Wohnsitz in Deutschland: unser Erfahrungsbericht aus Landshut
wallpaper-1019588
Die Magie des Lesens: Warum mehr Bücher das Leben unserer Kinder bereichern können
wallpaper-1019588
[Comic] Apex [1]
wallpaper-1019588
[Manga] Dandadan [4]