Hallo liebe Leser,
heute habe ich mal wieder ein interessantes Thema. Schuld ist der Presse Anzeiger . In diesem Artikel wird über Banksparpläne als Alternative zur Riester-Rente geschrieben. Leider irrt der Verfasser des Artikels meiner Meinung nach, denn aufgrund der Tatsache, dass nur Lebensversicherer in Deutschland die Erlaubnis haben, lebenslange Renten auszuzahlen, rechnen sich keine Banksparpläne, Fondsparpläne oder Bausparpläne, denen eine Riesterförderung zu Grunde liegt. Der Grund ist versicherungsmathematisch simpel: Je jünger ich bin, um so mehr Rente bekomme ich für meinen eingezahlten Euro. Ein heute 25jähriger bekommt mehr Rente als ein heute 75jähriger (ganz abgesehen davon, dass der bei den meisten Versicherern nicht mehr versicherbar sein wird). Die Ersparnis welche unser Musterkunde hätte, wird im nachhinein aufgefressen von den hohen Risikokosten im Alter. Je älter er ist, um so höher ist sein Risiko noch älter zu werden. In unserem Hause werden daher aus Sicht der Maklerhaftung für Riester-Renten ausschließlich fondsgebundene Anlageformen verwendet. Die Gesetzeslage lässt da keine anderen Möglichkeiten zu.
Ich freue mich auf ein interessantes Gespräch mit Ihnen und verbleibe,
Ihre Daira Bär