Richtlinien für Social Media-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung

Richtlinien für Social Media-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung

Wie mit sozialen Netzwerken in öffentlichen Einrichtungen umgegangen werden sollte, ist in der aktuellen Publikation eines Kieler Wissenschaftlers nachzulesen. Ob die Nutzung auch unter Einhaltung von Datenschutzrichtlinien möglich ist, wird ein für Januar geplanter Sammelband zeigen. (Copyright: CAU, Foto: Jürgen Haacks)

Social Media beschäftigen zunehmend auch die öffentlichen Verwaltungen, sei es ass Instrument in der Kommunikation mit Bürgern, als Mittel der eParticipation oder als Mittel der internen Kollaboration.

Schnell taucht hier dann die Frage auf, wie gerade in öffentlichen Verwaltungen mit den Social Media umzugehen ist, wer wie aktiv sein darf und soll – der Ruf nach Verhaltensrichtlinien wird laut.

Dazu hat Sönke E. Schulz vom Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) aktuell die „Social Media Guidelines – Web 2.0 in der deutschen Verwaltung“.

“Das Buch enthält unter anderem Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen, die Einrichtungen als Orientierungshilfe für individuelle Richtlinien dienen sollen. [...]
Die aktuelle Publikation berücksichtigt daher aktuelle Anforderungen an die interne und externe Kommunikation und gibt zunächst Empfehlungen, wie soziale Medien eingesetzt werden können.”

In den Empfehlungen werden auch konkrete Formulierungsvorschläge gemacht.

Auch wenn das Werk sich auf Deutschalnd bezieht, so gibt es sicher wertvolle Hinweise für den Umgang mit Social Media in öffentlichen Verwaltungen auch in der Schweiz.

Das Buch ist im Volltext Online als pdf verfügbar.


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