Richtig erben und vererben

Das Erbrecht ist ein Thema über das wir zu Lebzeiten nicht oder nur wenig nachdenken. Meist wird man damit konfrontiert und weiß gar nicht wie einem geschieht. Erben klingt zwar für den ersten Augenblick ganz schön und einfach, ist es aber nicht. Schlimm genug ist die Trauer um den Verstorbenen und wenn es dann noch Ärger mit dem Erbe gibt, weil a) ein Testament fehlt oder b) falsch aufgesetzt wurde, dann wird das Ganze nicht viel einfacher zu verkraften sein. In Wahrheit ist das Thema ganz schön heikel und legt einem oft Steine in den Weg. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erblasser kein Testament aufgesetzt hat. Daher ist es sinnvoll sich schon bei Lebzeiten um das Thema Erbrecht Gedanken zu machen. Einen Überblick erhalten Sie unter rechtsanwaelte-lechner.de.
In Deutschland verhält es sich so, dass alles Relevante zum Thema „Erbe“ im Bürgerlichen Recht verankert ist. Dort wird festgelegt, wer wie viel erbt. Hier gilt in erster Linie die gesetzliche Erbfolge. Diese tritt jedoch nur in Kraft, wenn das Erbe nicht im Testament festgelegt wurde. Dieses muss entsprechend rechtsgültig sein!

Richtig erben und vererben

Bildquelle: rechtsanwaelte-lechner.de


Die Erbfolge

Zuerst erben die leiblichen Kinder. Bei einer einer Ehe, erhält jedoch der Ehepartner des Verstorbenen die Hälfte des Nachlasses. Kindern und Ehepartner steht gesetzlich ein gewisser Pflichtteil zu. Die Erbfolge besteht aus drei Ordnungen.
  • Erste Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
  • Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
  • Dritte Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins
Der letzte Wille, sprich das Testament ist ein Thema, welches man zu Lebzeiten ungern anspricht. Dabei ist dies wichtig für die Menschen, die zurückbleiben und erspart ihnen eine Menge Ärger im Todesfall. Ein Testament sollteunbedingt zu Lebzeiten und bei guter geistlicher Verfassung aufgesetzt werden und von einem Notar beglaubigt werden. Wichtig, das Testament muss handschriftlich aufgesetzt und mit Datum, Ortsangabe und Unterschrift versehen werden.


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