Das Erbrecht ist ein Thema über das wir zu Lebzeiten nicht oder nur wenig nachdenken. Meist wird man damit konfrontiert und weiß gar nicht wie einem geschieht. Erben klingt zwar für den ersten Augenblick ganz schön und einfach, ist es aber nicht. Schlimm genug ist die Trauer um den Verstorbenen und wenn es dann noch Ärger mit dem Erbe gibt, weil a) ein Testament fehlt oder b) falsch aufgesetzt wurde, dann wird das Ganze nicht viel einfacher zu verkraften sein. In Wahrheit ist das Thema ganz schön heikel und legt einem oft Steine in den Weg. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erblasser kein Testament aufgesetzt hat. Daher ist es sinnvoll sich schon bei Lebzeiten um das Thema Erbrecht Gedanken zu machen. Einen Überblick erhalten Sie unter rechtsanwaelte-lechner.de.
In Deutschland verhält es sich so, dass alles Relevante zum Thema „Erbe“ im Bürgerlichen Recht verankert ist. Dort wird festgelegt, wer wie viel erbt. Hier gilt in erster Linie die gesetzliche Erbfolge. Diese tritt jedoch nur in Kraft, wenn das Erbe nicht im Testament festgelegt wurde. Dieses muss entsprechend rechtsgültig sein!
In Deutschland verhält es sich so, dass alles Relevante zum Thema „Erbe“ im Bürgerlichen Recht verankert ist. Dort wird festgelegt, wer wie viel erbt. Hier gilt in erster Linie die gesetzliche Erbfolge. Diese tritt jedoch nur in Kraft, wenn das Erbe nicht im Testament festgelegt wurde. Dieses muss entsprechend rechtsgültig sein!
Bildquelle: rechtsanwaelte-lechner.de
Die Erbfolge
Zuerst erben die leiblichen Kinder. Bei einer einer Ehe, erhält jedoch der Ehepartner des Verstorbenen die Hälfte des Nachlasses. Kindern und Ehepartner steht gesetzlich ein gewisser Pflichtteil zu. Die Erbfolge besteht aus drei Ordnungen.- Erste Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
- Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
- Dritte Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins