Noch schlimmer finde ich die Behauptung, das sie ihre berufliche Stellung nicht zum Nachteil der Kinder benutzt hätten.
MARBET UND THURNHERR haben weder Kinder misshandelt, noch ihre berufliche Stellung zum Nachteil von Kindern missbraucht. Sie haben – als Ober-und/oder Bezirksrichter – lediglich Entscheide gefällt, vollstreckt oder nach aussen vertreten, die im Zusammenhang mit dem Sorgerecht oder der Platzierung von Kindern gestanden sind. Alle diese Entscheide sind nach rechtsstaatlichen Kriterien gefällt worden und in Rechtskraft erwachsen. Weder gegen Guido Marbet noch gegen Peter Thurnherr sind irgendwelche Beschwerden oder Verfahren hängig. Hier
Mir stellen sich die Behauptungen in dem verlinkten PDF-Dokument so dar, als ob Richter glauben, sie wären “Götter in Schwarz”. Sind Richter keine Menschen? Wenn ja, dann machen auch sie Fehler. In Deutschland wurde das gerade an Hand es Falles Harry Wörz mal wieder eindrücklich bewiesen. Hier
Betreiber einer „Schwarzen Liste“ in der Schweiz wegen Persönlichkeitsverletzung angeklagt
Täglich fällen Richter einseitige Sorge- und Unterhaltsentscheide, welche fast immer zu Gunsten der Frauen ausfallen. Das Wohl der Kinder wird missachtet. Die entsprechenden Richter verstecken sich dann jeweils hinter ihren Paragraphen und stützen sich auf „das geltende Recht“ ab. Dass sie bei ihren Entscheiden einen grossen Spielraum haben, das wird verschwiegen. Ebenso verschweigt die Justiz, dass es für viele Männer gar keine Möglichkeit gibt, sich zu wehren, weil die finanziellen Mittel fehlen. Leider ist es in diesem „Rechtsstaat“ nur möglich zu seinem Recht zu kommen, wenn auch genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Hier
Weil es gerade so schön passt, nachfolgend noch die Verlinkung zu einem neuen Beitrag auf Antifeminismus. Die Forderungen der Antifeministen -> Hier