Der Richter am Bundesarbeitsgericht Peter Böck ist ab dem 1.1.2014 im Ruhestand.
Herr Böck war seit Mai 1993 Richter am BAG, zunächst beim 10, später dann beim 9. Senat. Im Zeitraum von 2001 bis 2004 war er als Stadtrat in Nürnberg beschäftigt.
2005 kehrte Peter Böck dann wieder zum BAG zurück und war zunächst beim 9. Senat, später dann beim 8. Senat tätig.
Herr Peter Böck hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts maßgeblich mitgeprägt. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum Recht des Betriebsübergangs und zum Schadensersatzrecht.
Ich wünsche alles Gute.
RA A. Martin