Richter als Aufklärer: Schulpflicht statt religiöser Eskapaden

Es ist so eine Sache mit dem Islam. Über die Religion selbst muss man sich gar nicht so sehr aufregen, auch wenn dies gerne und oft passiert. Das Problem sind vielmehr die Menschen, die ihre Religion mit allen möglichen Auslegungen aufladen und sie damit zu einer Ideologie verzerren. Wie immer im Leben sind es diese aufdringlichen Lautsprecher und Einpeitscher, die am Ende den Islam und mit ihm ganze Bevölkerungsgruppen in Verruf bringen. Es ist daher gut, dass in der abgelaufenen Woche das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage abgeschmettert hat, bei der sich der Verdacht aufdrängt, hier sei einmal mehr versucht worden, den eigenen Glauben als Waffe im Kampf der Kulturen einzusetzen. Und so geht der “Klodeckel des Tages” an die 13-jährige Schülerin aus Frankfurt, die sich ihre Befreiung vom Schwimmunterricht erstreiten wollte. Sie darf ihn gerne an ihre Eltern weiterreichen, denn es ist schwer vorstellbar, dass ein damals elf Jahre altes Kind aus freien Stücken den Rechtsweg beschreitet, weil es nicht gemeinsam mit den Klassenkameraden schwimmen gehen will. Die Klägerin hatte argumentiert, der Koran verbiete es ihr, sich dem anderen Geschlecht leicht bekleidet zu zeigen. Diesbezüglich war sie vom Hessischen Oberverwaltungsgericht bereits in die Schranken gewiesen worden, das die Teilnahme am Schulschwimmen im sogenannten Burkini als zumutbar angesehen hatte. Doch selbst diesen Ganzkörperbadeanzug empfand das Mädchen als nicht mit ihrem Glauben vereinbar, weil er eng am Körper anliege und – einmal nass geworden – die Konturen eher betone, statt sie zu verhüllen. Nun ist der Deckel drauf auf dieser unsäglichen Geschichte, bei der das muslimische Mädchen wohl eher das Opfer seiner Eltern, als ein Opfer der deutschen Rechtsprechung geworden ist. Der Vorgang zeigt, dass eine Religion, die gut 600 Jahre jünger ist als das Christentum, noch einen langen Weg vor sich hat, um die Trennung zwischen Staat und Kirche zu vollziehen. Darüber hinaus hängt eine vorbehaltlose Begegnung der Religionen vor allem davon ab, dass die Zahl jener Muslime abnimmt, die den Islam in erster Linie als Weltanschauung betrachten – und nicht einfach nur als Glauben. Dies musste auch das Christentum über viele Jahrhunderte erst mühsam erlernen, ohne es bis heute vollständig verinnerlicht zu haben. Der Glaube ist reine Privatsache. Natürlich organisiert er sich, so wie alle Gleichgesinnten sich organisieren, sei es in Vereinen, in Parteien oder eben in Kirchen. Doch alles, was über das Bilden derartiger Gemeinschaften hinausgeht, wird als aufdringlich empfunden und schafft Missmut. Vor allem jedoch schränkt es die Freiheit all derer ein, die an diesen Gemeinschaften nicht teilhaben möchten. Und so muss man den Muslimen in Deutschland und anderswo sagen, dass ihre Religion erst mit dem Rückzug ins Private ihre Aufdringlichkeit verliert, die heute noch so viel Argwohn weckt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein notwendiger Beitrag dazu.

Lesen Sie hierzu auch: “Muslimin muss zum Schwimmunterricht” (RP ONLINE, 12.09.2013)


Tagged: Bundesverwaltungsgericht, Burkini, Islam, Muslime, Religion

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