Harald Martenstein hat sich heute im „Tagesspiegel" mit der Forderung der Juristin Susann Bräcklein auseinandergesetzt, Mädchen sollten endlich in Knabenchören mitsingen dürfen. Das hat er in der ihm eigenen Art getan, so dass man genau weiß, was er davon hält: Nichts! Für einen Vater zweier Töchter und Großvater zweier Enkelsöhne ein spannendes Thema, zu dem ich eine feste Meinung habe: Auch ich halte die Forderung für ziemlich daneben, möchte aber noch ein paar andere Argumente ins Feld führen, da die Dame Verfassungsrechtlerin ist. Nun ist es ja nicht so, dass Mädchen grundsätzlich nicht in Chören singen dürfen. Möglichkeiten gäbe es sicher genug, nur eben nicht in Knabenchören. Da ergeht es den Mädchen wie Männern, die nicht Mitglied werden dürfen in Organisationen wie Zonta, Inner Wheel oder einer anderen Frauenorganisation. Selbst im Deutschen Juristinnenbund haben es Männer schwer, Fuß zu fassen. Mitglied jedenfalls können sie nicht werden, wobei ich zugeben muss: Es sähe schon komisch aus, wenn ein Mann dort plötzlich Präsidentin wäre. Allerdings gibt es seit Mai 2017 da ein kleines Problem. Damals nämlich hat der Bundesfinanzhof laut der Juristin Bräcklein entschieden, dass traditionell männlichen Vereinen steuerliche Vergünstigungen versagt sind, wenn sie Frauen grundsätzlich ausschließen. Im Sinne von Antidiskriminierung und Gleichstellung gilt das hoffentlich auch andersherum. Dann allerdings gehörte die Gemeinnützigkeit des Deutschen Juristinnenbundes oder sonst einer gemeinnützigen Frauenorganisation ziemlich schnell der Vergangenheit an, was sicher nicht im Sinne der Erfinderin läge. Was soll ich sagen? Bei der französischen Revolution war es ähnlich, die hat irgendwann auch ihre eigenen Kinder gefressen.
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Politik von Opa. Permanenter Link des Eintrags.