Mit der Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen gewinnen bei einem Verkehrsunfall, Einsatzkräfte wertvolle Zeit für verletzte Personen.
Seit dem 1. Jänner 2012 ist es, wie in Deutschland schon seit de 1980er Jahren, in Österreich für Kraftfahrer verpflichtend, eine Spur – Rettungsgasse freizumachen bzw. zu bilden.
Die Bildung der Rettungsgasse ist verpflichtend auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen.
In Österreich wird für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse mit Geldstrafen von bis zu Euro 2.180,- eingenommen.
Jeder Fahrer ist dazu angehalten sich an die folgende Vorgehensweise für die Rettungsgasse zu halten:
Fahrer auf der rechten Spur müssen ihr Fahrzeug ganz an den rechten Fahrbahnrand lenken und Fahrer auf der linken Spur müssen ihr Fahrzeug an den ganz linken Rand lenken.
Bei Stau unbedingt eine Rettungsgasse bilden, hier die ersten Informationen!