Klares Urteil ohne viel Brimborium: Wenn die Bundesregierung beschließt, gegen Geist und Buchstaben geschlossener Verträge andere Staaten mit Milliardenzahlungen zu retten, dann darf sie das, wenn sie eine Möglichkeit findet, das Grundgesetz so auszulegen, dass sie das darf. Parlamentarier, die meinen, dass eine solche Auslegung grundgesetzwidrig ist, dürfen dagegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben, das ihnen anschließend bestätigt, dass das ihr gutes Recht ist.
Gutes Recht des Bundesverfassungsgerichtes hingegen ist es, sich mit einer Klageabweisung aus der Verantwortung für den Zusammenbruch der Euro-Zone zu stehlen. Derzeit sind die Milliarden für Griechenland verfassungsgemäß. Das nächste Mal aber müssen dem Bundestag mehr Mitspracherechte eingeräumt werden. Für den Rettungsschirm für Griechenland spreche die zeitliche Befristung, die ähnlich wie der Solidaritätszuschlag und die Sektsteuer zwar nicht konkret, aber formal gegeben ist. Auch der Umstand, dass es keinen Automatismus für Zahlungen gebe, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, spreche für die Verfassungsmäßigkeit der "Hilfen", so die Richter.
Während die Wirtschaft schwächelt und die Aktienmärkte einknicken, kann die Konjunktur der Rettungsschirme, die ein Blick auf die unbestechliche Google-Timeline belegt, ungebremst weitergehen. Auch die nächsten Hilfspakete werden, so, wie es das Gericht verlangt, bekanntlich sehr "klar definiert sein" und stets wird den Parlamentariern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihnen zuzustimmen.