Eine Recherche zu dem bisherigen Präparat macht mich dann doch leicht stutzig. Das Präparat hat ganz klar eine angedeutete Bruchrille – ist aber als “nicht teilbar” klassifiziert. Die Bruchrille scheint also nur eine Art “Schmuckrille” und keine wirklich zum Teilen gedachte Einkerbung zu sein. Warum macht man nur so etwas? Das verleitet doch zum falschen Gebrauch… “Ich möche nicht soviel Schmerzmittel nehmen, also nehme ich nur eine halbe – die sind ja teilbar.” …und die Retardierung geht flöten.
Der Kundin konnte dann aber geholfen werden – es gibt tatsächlich eine Firma, deren Retardtabletten dieses Schmerzmittels alle drei notwendigen Bedingungen
<ul>
<li>retardiert</li>
<li>teilbar (!)</li>
<li>im Rabattvertrag der Krankenkasse enthalten</li>
</ul>
erfüllen. (Und nein, es gab kein Präparat, das schon von Haus aus die halbe Dosierung mitbringt).