Resolution warnt: Psychiatrische Versorgung in Deutschland gefährdet
Berlin. 16. März 2012. (and). In Deutschland könnte nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die psychiatrische und medizinische Versorgungen von Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden künftig gefährdet sein. Aus diesem Grund verabschiedeten mehrere Interessensverbände eine gemeinsame Resolution der DKG, des VKD und der psychiatrischen und psychosomatischen Verbände zum Entwurf eines “Gesetzes zur Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen” Zur Veröffentlichung einer gemeinsamen Resolution zum Psych-EntgG erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
“Die Besonderheiten in der Versorgung psychisch kranker Menschen finden bei der Entwicklung des neuen Vergütungssystems für die Leistungen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken noch keine akzeptable Berücksichtigung.” Zu dieser übereinstimmenden Einschätzung kämen alle maßgeblichen psychiatrischen und psychosomatischen Verbände sowie die Träger der Krankenhäuser. Sie hätten sich mit einer gemeinsamen Resolution an die Politik gewandt, um die Gewichtigkeit des Anliegens deutlich zu machen. Baum erläuterte: “Das Vergütungssystem muss sich an der Versorgung orientieren, nicht umgekehrt.”
Die Gesetzesinhalte blieben noch weit hinter den Erwartungen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zurück, so Baum. Zentrale Sorge sei es, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung der Vergütung auf behandlungsabhängige, bundeseinheitliche Tagespauschalen in der jetzigen Fassung die in Deutschland bewährten Versorgungsstrukturen und die Versorgungsqualität gefährdeten.
Die Unterzeichner der Resolution forderten Korrekturen am Gesetzentwurf:
- Auf keinen Fall ist akzeptabel, dass der Gesetzentwurf die schon heute steigende Zahl der psychischen Erkrankungen und damit die Morbiditätslast noch stärker als bisher den Krankenhäusern aufbürdet.
- Auch die besonderen Aufgaben vieler Krankenhäuser in der regionalen Pflichtversorgung (z. B. bei der gesetzlichen Unterbringung) sowie deren Integration in Versorgungsnetzwerken und gemeindepsychiatrischen Versorgungskonzepten müssen als Besonderheiten ergänzend zu den bundeseinheitlichen Vergütungsregelungen berücksichtigt werden.
- Ebenso muss auch künftig eine ausreichende Personalausstattung der Kliniken gewährleistet werden. Tarifbedingte Personalkosten-steigerungen müssen in voller Höhe in die Finanzierung der Kranken-häuser einfließen und dürfen nicht länger durch die Grundlohnrate gekappt werden.
Ohne diese Korrekturen, sagte der Hauptgeschäftsführer der DKG, könne Akzeptanz für eine solch weitreichende Reform der Finanzierung der stationären Psychiatrie und Psychosomatik nicht erreicht werden.
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