ich habe heute mal ein Thema, dass eigentlich jeden Selbständigen trifft. Das Thema Rentenversicherungspflicht. Es gibt Berufe, die unterliegen einer Rentenversicherungspflicht, obwohl sie sog. "Freie Berufe" sind. Dazu gehören zum Beispiel Heilberufe, wenn Sie mehr als 50 % ihres Einkommens über Rezeptverordnung erwirtschaften. Aber auch Makler, welche ausschließlich über einen Servicepool arbeiten und keine eigenen Maklervollmachten nutzen, sind rentenversicherungspflichtig. siehe Artikel im Versicherungsjournal
Wie finde ich heraus, ob ich rentenversicherungspflichtig bin? Nun das ist relativ einfach zu beantworten.
- Gehören Sie einem Kammerberuf an?
- Sind Sie in einem freien Gewerbe mit mehr als 3 Auftraggebern zuständig?
- Sind die Angehöriger der Heilberufe und verdienen mehr als 50 % ihres Einkommens nicht auf Rezeptverordnung?
Wenn Sie alle drei Punkte mit NEIN beantwortet haben, stehen ihre Chancen gut, dass Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Für eine auf Sie abgestimmte Klärung der Frage können Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin mit mir vereinbaren.
Liebe Grüsse
Daira Bär