Rentenversicherung löscht DDR- Unterlagen

Die asoziale Politik der BRD- Regierungen ist allgegenwärtig und hat gewiss noch lange nicht das Ende der vorgesehenen Fahnenstange erreicht.
Spätestens zum 31.12.2011 müssen alle DDR- Bürger der Jahrgänge 1946 bis 1974 ihre Beitragszeiten - teilweise erneut - gegenüber der bundesdeutschen Rentenversicherung nachgewiesen haben, falls sie das noch nicht gemacht haben.
"Noch nicht gemacht haben" ist dabei in Relation zu sehen. Davon betroffen sollen derzeit noch ca. 270.000 ehemalige DDR- Bürger sein. Zu denen auch ich gehöre. Und das, obwohl ich nach meiner "Entlassung aus der DDR- Staatsbürgerschaft" und der daraus erfolgten Übersiedlung in die Bundesrepublik bereits damals meinen "Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung" den bundesrepublikanischen Behörden vorlegte und dieses Dokument daraufhin durch Kopie archiviert wurde.
Dennoch bekam ich vor Monaten eine Aufforderung der Rentenversicherung, ich möge meine Verdienstzeiten aus meiner DDR- Zeit erneut nachweisen, da sonst meine Beitragszeiten aus dieser Zeit nicht angerechnet werden würden.
Das ist doch wohl ein Hohn, um nicht gleich von Betrug sprechen zu wollen?!!
Was ist mit all denen, die wegen ihrer Flucht oder wegen Umzüge oder wegen was auch immer nicht mehr im Besitz dieses Dokumentes sind?
Trotz vorhandener Daten sollen diese Menschen ihrer rechtmäßigen Versicherungsansprüche beraubt werden?
Trotz der Datensammelwut der bundesrepublikanischen Behörden werden ausgerechnet diese Daten gelöscht?
Nur, weil man das 1991 in weiser Voraussicht beschlossen hatte und Gesetze nicht verändert oder nachgebessert werden können?
Wer glaubt denn solchen Schwachsinn, der zudem tausendfach, wenn es denn nur in anderen Dingen von der Politik und deren Herren erwünscht war, nach Belieben und willkürlich umgeändert wurde?
Das ändert nichts an der Tatsache, das 270.000 Bürger der DDR ihre Rentenansprüche (erneut) nachweisen müssen, obwohl dieser Nachweis bereits vorhanden war.
Durch die vorgesehene Löschung der Daten wird politisch ein Weg gesucht, die Rentenkassen zu erleichtern.
Doch sollte hierbei nicht vergessen werden, dass die Rentenversicherung kein staatliches Almosen darstellt, sondern eine Versicherungsleistung, die jedem Bürger zusteht, der in dieser Versicherung eingezahlt hat.
Übrigens bestand in der DDR nicht nur das Menschenrecht auf Arbeit, in der DDR bestand auch die Pflicht zur Arbeit. Dies setzt voraus, dass jeder arbeitsfähige DDR- Bürger auch Rentenbeiträge eingezahlt hatte.
Das diese Menschen nun wie Nichteinzahler behandelt werden sollen - falls sie nicht dazu in der Lage sind, der Behörde nachzuweisen, was diese ohnehin weiß, aber zu löschen gedenkt - ist eine Farce und Ungerechtigkeit zugleich. Man kann es auch als vorsätzlichen Betrug seitens der Bundesrepublik bezeichnen.

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