Die neue Anpassung der gesetzlichen Renten steht fest. Nach der des BMAS vom 6.5.2019 wird die Anpassung zum 1. Juli 2019 wie folgt vorgenommen:
In den alten Bundesländern steigt die Rente um 3,18 Prozent. In den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent.
Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,8 Prozent), also um 0,7 %. Das Rentenniveau steigt insgesamt sogar leicht auf 48,16 Prozent an.
Auf Basis der obigen Daten ergibt sich damit ab dem 1. Juli 2019 eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 32,03 Euro auf 33,05 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 30,69 Euro auf 31,89 Euro.
Die Rentenwertbestimmungsverordnung für das Jahr 2019 tritt – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2019 in Kraft.
Weiter gibt es im diesem Jahr ein sog. Niveauschutzklausel mit welcher sichergestellt wird, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht